Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter
Sie wird entweder zum Schutz des Körpers (auch Schutzkleidung) getragen oder aber um eine eindeutige Erkennbarkeit zu ermöglichen.
Als Schutzkleidung schützt sie vor bestimmen Gefahren (z.B. Warnkleidung, Sicherheitsschuhe, Chemikalienschutzanzug). Zur Überlassung von Schutzkleidung ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.
Die Festlegung einer betrieblichen Kleiderordnung unterliegt dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs.1 BetrVG.
Wenn Du mehr zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats wissen möchtest, dann klick hier.
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter