Lexikon
Ausbildender

Ausbildender

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Nach dem BBiG ist Ausbildender, wer jemanden zur Berufsausbildung einstellt und mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag abschließt. Der Ausbildende muss persönlich geeignet sein und wenn er selbst ausbildet auch fachlich geeignet sein.

Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Interview: Immer was los in der JAV!

Es ist immer was los in Virginia Penquitts Büro in Genshagen bei Potsdam. So aufgeschlossen die 25-jährige mit uns spricht, so wenig wundert es, dass sie sich als Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) für ihre jungen Kollegen und Azubis bei Coca-Cola einsetzt.
Mehr erfahren

In vollem Gange: Vorbereitungen zur JAV-Fachtagung

Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr sind die Auszubildenden des ifb auch für die JAV-Fachtagung 2025 federführend verantwortlich. Ganz nach dem Motto: von Azubis für die JAV. Die Vorbereitungen sind längst gestartet, trotzdem gibt es noch eine Menge zu tun. Die Teilnehmer d ...
Mehr erfahren
In einem dualen Studium ist der letzte Ausbildungsabschnitt, der auf den Erwerb des Bachelors gerichtet ist, kein Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Verlangt ein JAV- oder Betriebsratsmitglied in dieser Situation die Übernahme, kommt kein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis zustande.