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Lexikon
Geschäftsordnung der JAV

Geschäftsordnung der JAV

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Erlass  und Zweck einer JAV-Geschäftsordnung

Genau wie der Betriebsrat kann sich auch die JAV eine Geschäftsordnung, also eine Art "Spielregeln" für die JAV-Arbeit, geben. Der diesbezügliche Beschluss der JAV bedarf der absoluten Mehrheit, also der Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder der JAV. Die Geschäftsordnung muss schriftlich abgefasst werden und vom JAV-Vorsitzenden unterschrieben werden.

Inhalt einer JAV-Geschäftsordnung

In der JAV-Geschäftsordnung können Regelungen über die internen Geschäftsführung festgehalten werden, z.B.

konkrete Aufgaben des JAV-Vorsitzenden, Bestimmungen über die Festlegung regelmäßiger Sitzungen, Einladungsfristen, die Sitzungsleitung, die Durchführung von Abstimmungen. Von zwingenden gesetzlichen Regelungen darf sie aber nicht abweichen (z.B. bzgl. der Beschlussfähigkeit).

Wirkung und Gültigkeit

Die JAV-Geschäftsordnung hat lediglich "Innenwirkung". Das heißt alle JAV-Mitglieder sind an ihre Geschäftsordnung gebunden, Dritte wie z.B.der Arbeitgeber können daraus aber keine Ansprüche ableiten oder die JAV zu etwas verpflichten.
Die Geschäftsordnung gilt für die Dauer der Amtszeit der beschließenden JAV. Sie kann jederzeit geändert oder durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt werden. Die nachfolgende JAV ist nicht an die Geschäftsordnung der vorherigen JAV gebunden, kann sie aber übernehmen.