Lexikon
In der Regel beschäftigte Arbeitnehmer/innen

In der Regel beschäftigte Arbeitnehmer/innen

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

„in der Regel“ beschäftigt, heißt, dass die für die Errichtung einer JAV notwendigen 5 Arbeitnehmer/innen nicht an einem bestimmten Stichtag beschäftigt sein müssen. Vielmehr müssen sie im Allgemeinen, also üblicherweise in Eurem Betrieb beschäftigt sein. Um eine Prognose anstellen zu können, wird sowohl ein Blick in die Vergangenheit als auch einer in die Zukunft gerichtet.

Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Von der JAV in den Betriebsrat auf direktem Weg

Seine Meinung vertreten, Diskussionen führen, Entscheidungen treffen und nicht klein beigeben! Die Aufgaben eines Betriebsrats unterscheiden sich kaum von denen einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). JAVis können in Unternehmen eine Menge bewegen und werden ganz nebenbei ideal a ...
Mehr erfahren

Kurzarbeit für Auszubildende - geht das?

Die Zahlen zur Kurzarbeit steigen derzeit wieder schnell an, einige Unternehmen stecken in der Krise. Sorgen um den Arbeitsplatz machen die Runde. Was ist jetzt eigentlich mit den Auszubidenden? Können sie auch in Kurzarbeit geschickt werden?
Mehr erfahren
In einem dualen Studium ist der letzte Ausbildungsabschnitt, der auf den Erwerb des Bachelors gerichtet ist, kein Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Verlangt ein JAV- oder Betriebsratsmitglied in dieser Situation die Übernahme, kommt kein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis zustande.