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Stufenvertretungen

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Neben den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben / Dienststellen sind auch Gesamt-, Konzern- Bezirks- und Haupt-SBVs mit jeweils mindestens einem stellvertretenden Mitglied als Stufenvertretungen vorgesehen. Diese bestehen parallel zu den entsprechenden Stufenvertretungen der Betriebs- bzw. Personalräte.

Die Stufen-SBVs haben die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die örtlich gewählten Schwerbehindertenvertretungen. Selbiges gilt für die Amtszeit. Gesetzlich geregelt sind die Stufenvertretungen in § 180 SGB IX. Das Wahlverfahren bestimmt § 22 SchwbVWO.

Die Gesamt-SBV sowie die Bezirks-SBVs werden regelmäßig zwischen dem 1. Dezember und dem 31. Januar und die Konzern- und Haupt-SBVs im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März nach Abschluss der regelmäßigen Wahlen der betrieblichen SBVs gewählt (letztere finden im Herbst 2018, 2022 usw. statt).

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