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Die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebs- bzw. Personalrat und der Beauftragte des Arbeitgebers bilden gemäß §§ 176, 178 und 181 SGB IX das so genannte Integrationsteam (früher „Helfergruppe”). Sie alle unterstützen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen und sollen als betriebliche Selbsthilfe aktiv werden. Denn sie kennen die innerbetrieblichen Gegebenheiten vor Ort und können alle betrieblichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Das Integrationsteam tritt bei Bedarf oder auch regelmäßig zusammen und beteiligt weitere Helfer, z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt, falls dies erforderlich ist.

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