Betriebsverfassungsrecht
Umfassendes Wissen zum BetrVG für Betriebsräte
Was dem Schuster sein Leder, ist für Sie als Betriebsrat das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die Grundlage Ihrer Rechte, Pflichten und Aufgaben als Betriebsrat. Erfahren Sie mehr in unseren Seminaren und aktuellen Fachbeiträgen: Vom Grundlagenwissen bis hin zu aktuellen Gerichtsentscheidungen - hier finden Sie den passenden Einstieg.
Das Betriebsverfassungsrecht – die Grundlage für eine starke Interessenvertretung
Ihre Beteiligungsrechte - auf den Punkt gebracht
Das Betriebsverfassungsrecht bildet das Fundament für die Mitbestimmung und die Rechte der Arbeitnehmer im Betrieb. Es regelt die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrats, Gesamt- und Konzernbetriebsrats sowie die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Ob Betriebsratswahlen, Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten oder der Abschluss von Betriebsvereinbarungen – wer das Betriebsverfassungsrecht kennt, kann die Interessen der Belegschaft wirksam vertreten und aktiv Einfluss auf betriebliche Entscheidungen nehmen.
Damit Betriebsräte sich dieses Wissen aneignen können, regelt das BetrVG in § 37 Abs. 6 den Schulungsanspruch. Demnach darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat Seminare und Schulungen, die für dessen Betriebsratsarbeit erforderlich sind, nicht verweigern.
Wichtige Regelungen im BetrVG:
Betriebsratswahl und -struktur:
Das BetrVG regelt die Wahl des Betriebsrats und legt fest, wie der Betriebsrat organisiert ist. Es beschreibt auch die Amtszeit und Zusammensetzung des Betriebsrats.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertretung:
Das Gesetz sichert dem Betriebsrat umfassende Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte und schützt die Rechte der Betriebsratsmitglieder vor Benachteiligung. Es legt auch fest, welche Pflichten der Betriebsrat in seiner Amtszeit übernimmt.
Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats:
Der Betriebsrat hat die Aufgabe sowie das Recht, bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mitzuwirken. Dazu gehören Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Kündigungen oder betriebliche Umstrukturierungen.
Betriebsvereinbarungen:
Das BetrVG ermöglicht es dem Betriebsrat, mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abzuschließen, die für die gesamte Belegschaft verbindlich sind und Arbeitsbedingungen regeln.
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber:
Das BetrVG fördert eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, wobei beide Seiten verpflichtet sind, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und Konflikte zu lösen.
Betriebsratswahl und -struktur:
Das BetrVG regelt die Wahl des Betriebsrats und legt fest, wie der Betriebsrat organisiert ist. Es beschreibt auch die Amtszeit und Zusammensetzung des Betriebsrats.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertretung:
Das Gesetz sichert dem Betriebsrat umfassende Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte und schützt die Rechte der Betriebsratsmitglieder vor Benachteiligung. Es legt auch fest, welche Pflichten der Betriebsrat in seiner Amtszeit übernimmt.
Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrats:
Der Betriebsrat hat die Aufgabe sowie das Recht, bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mitzuwirken. Dazu gehören Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Kündigungen oder betriebliche Umstrukturierungen.
Betriebsvereinbarungen:
Das BetrVG ermöglicht es dem Betriebsrat, mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abzuschließen, die für die gesamte Belegschaft verbindlich sind und Arbeitsbedingungen regeln.
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber:
Das BetrVG fördert eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, wobei beide Seiten verpflichtet sind, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und Konflikte zu lösen.
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes
Praxiswissen zum Thema Betriebsverfassungsrecht
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