Betriebsrat

Gesamt- und Konzernbetriebsrat

Europäischer Betriebsrat

Alles für BRs auf überbetrieblicher Ebene

 

Sind Sie im Unternehmen als Gesamt- oder Konzernbetriebsrat tätig? Oder suchen Sie als Betriebsrat Informationen, wie ein Europäischer Betriebsrat errichtet wird und für was er zuständig ist? Hier finden Sie alles zu Funktionen, Aufgaben und Rechten.

Betriebsratsstrukturen im Überblick: Konzern & Europa


Gemeinsam stark – mit GBR, KBR und EBR auf überbetrieblicher Ebene

Wichtige Entscheidungen werden oft auf Konzern- oder Unternehmensebene getroffen. Für Ihre Arbeit im Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat oder Europäischen Betriebsrat ist vor allem eines wichtig: Welches Gremium ist überbetrieblich bzw. grenzübergreifend zuständig? Wir bereiten Sie darauf vor! 

Die wichtigsten Aufgaben der verschiedenen Betriebsratsgremien:

Praxiswissen zum Thema Gesamt, Konzern- und Europäischer Betriebsrat

 

Im Gesamtbetriebsrat (GBR), Konzernbetriebsrat (KBR) oder Europäischen Betriebsrat (EBR) stellt sich oft die Frage der richtigen Zuständigkeit. Grundsätzlich muss in Unternehmen, in denen es mehrere Betriebsräte gibt, ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden. Wenn ein Unternehmen Teil eines Konzerns ist, kann außerdem ein Konzernbetriebsrat gebildet werden – dies ist aber nicht verpflichtend. Jedes Gremium hat dabei seine eigene Zuständigkeit. So ist der örtliche Betriebsrat zuständig für Fragen, die einen einzelnen Standort betreffen, der Gesamtbetriebsrat dagegen für Themen, die das gesamte Unternehmen betreffen. Und der Konzernbetriebsrat regelt Angelegenheiten, die auf Konzernebene gelten. In der Praxis ist es jedoch nicht immer einfach zu entscheiden, ob eine Frage betriebsübergreifend oder unternehmensübergreifend geregelt werden muss. In unseren Schulungen erfahren Sie anhand von vielen Praxisbeispielen, auf was es dabei ankommt und welche weiteren Besonderheiten für die Arbeit in diesen Gremien gilt. Auch Mitglieder im Europäischen Betriebsrat finden hier das passende Seminar, um erfolgreich grenzübergreifend Arbeitnehmerrechte zu vertreten.

Sie haben allgemeine Fragen zum Schulungsanspruch?

Unsere Juristen haben Antworten für Sie!


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