Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Europäischer Betriebsrat
Alles für BRs auf überbetrieblicher Ebene
Sind Sie im Unternehmen als Gesamt- oder Konzernbetriebsrat tätig? Oder suchen Sie als Betriebsrat Informationen, wie ein Europäischer Betriebsrat errichtet wird und für was er zuständig ist? Hier finden Sie alles zu Funktionen, Aufgaben und Rechten.
Betriebsratsstrukturen im Überblick: Konzern & Europa
Gemeinsam stark – mit GBR, KBR und EBR auf überbetrieblicher Ebene
Wichtige Entscheidungen werden oft auf Konzern- oder Unternehmensebene getroffen. Für Ihre Arbeit im Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat oder Europäischen Betriebsrat ist vor allem eines wichtig: Welches Gremium ist überbetrieblich bzw. grenzübergreifend zuständig? Wir bereiten Sie darauf vor!
Die wichtigsten Aufgaben der verschiedenen Betriebsratsgremien:
Gesamtbetriebsrat (GBR)
Der Gesamtbetriebsrat ist für alle Themen zuständig, die mehrere Betriebe eines Unternehmens betreffen. Er sorgt für einheitliche Regelungen in Bereichen wie Arbeitszeiten, Datenschutz oder Homeoffice. Außerdem verhandelt er Gesamtbetriebsvereinbarungen, die für alle Standorte gelten. Der GBR vermittelt bei Konflikten zwischen Betriebsräten und der Unternehmensleitung und stellt sicher, dass die Interessen aller Beschäftigten berücksichtigt werden.
Konzernbetriebsrat (KBR)
Der Konzernbetriebsrat kümmert sich um konzernweite Angelegenheiten, wenn ein Unternehmen Teil eines größeren Konzerns ist. Dazu gehören Themen wie Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Fusionen. Er setzt sich für sozialverträgliche Lösungen ein und verhandelt Konzernbetriebsvereinbarungen, um faire Arbeitsbedingungen für alle Tochterunternehmen zu gewährleisten. Außerdem koordiniert er die Zusammenarbeit zwischen den Gesamtbetriebsräten der verschiedenen Firmen im Konzern.
Europäischer Betriebsrat (EBR/ER)
Der Europäische Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer, wenn ein Unternehmen in mehreren EU-Ländern tätig ist. Er muss bei grenzüberschreitenden Entscheidungen wie Werksschließungen oder Fusionen informiert und angehört werden. Zudem setzt er sich für faire Arbeitsbedingungen in allen Ländern ein und fördert den Austausch zwischen den Arbeitnehmervertretungen aus verschiedenen Staaten.
Gesamtbetriebsrat (GBR)
Der Gesamtbetriebsrat ist für alle Themen zuständig, die mehrere Betriebe eines Unternehmens betreffen. Er sorgt für einheitliche Regelungen in Bereichen wie Arbeitszeiten, Datenschutz oder Homeoffice. Außerdem verhandelt er Gesamtbetriebsvereinbarungen, die für alle Standorte gelten. Der GBR vermittelt bei Konflikten zwischen Betriebsräten und der Unternehmensleitung und stellt sicher, dass die Interessen aller Beschäftigten berücksichtigt werden.
Konzernbetriebsrat (KBR)
Der Konzernbetriebsrat kümmert sich um konzernweite Angelegenheiten, wenn ein Unternehmen Teil eines größeren Konzerns ist. Dazu gehören Themen wie Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Fusionen. Er setzt sich für sozialverträgliche Lösungen ein und verhandelt Konzernbetriebsvereinbarungen, um faire Arbeitsbedingungen für alle Tochterunternehmen zu gewährleisten. Außerdem koordiniert er die Zusammenarbeit zwischen den Gesamtbetriebsräten der verschiedenen Firmen im Konzern.
Europäischer Betriebsrat (EBR/ER)
Der Europäische Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer, wenn ein Unternehmen in mehreren EU-Ländern tätig ist. Er muss bei grenzüberschreitenden Entscheidungen wie Werksschließungen oder Fusionen informiert und angehört werden. Zudem setzt er sich für faire Arbeitsbedingungen in allen Ländern ein und fördert den Austausch zwischen den Arbeitnehmervertretungen aus verschiedenen Staaten.
Praxiswissen zum Thema Gesamt, Konzern- und Europäischer Betriebsrat
Im Gesamtbetriebsrat (GBR), Konzernbetriebsrat (KBR) oder Europäischen Betriebsrat (EBR) stellt sich oft die Frage der richtigen Zuständigkeit. Grundsätzlich muss in Unternehmen, in denen es mehrere Betriebsräte gibt, ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden. Wenn ein Unternehmen Teil eines Konzerns ist, kann außerdem ein Konzernbetriebsrat gebildet werden – dies ist aber nicht verpflichtend. Jedes Gremium hat dabei seine eigene Zuständigkeit. So ist der örtliche Betriebsrat zuständig für Fragen, die einen einzelnen Standort betreffen, der Gesamtbetriebsrat dagegen für Themen, die das gesamte Unternehmen betreffen. Und der Konzernbetriebsrat regelt Angelegenheiten, die auf Konzernebene gelten. In der Praxis ist es jedoch nicht immer einfach zu entscheiden, ob eine Frage betriebsübergreifend oder unternehmensübergreifend geregelt werden muss. In unseren Schulungen erfahren Sie anhand von vielen Praxisbeispielen, auf was es dabei ankommt und welche weiteren Besonderheiten für die Arbeit in diesen Gremien gilt. Auch Mitglieder im Europäischen Betriebsrat finden hier das passende Seminar, um erfolgreich grenzübergreifend Arbeitnehmerrechte zu vertreten.
Sie haben allgemeine Fragen zum Schulungsanspruch?
Unsere Juristen haben Antworten für Sie!
Mo. bis Do. 8:00 - 17:00 Uhr
Fr. 8:00 - 16:00 Uhr