Betriebsversammlung
Alles für den perfekten Auftritt als BRV
Für Sie als BRV ist die Betriebsversammlung mehr als eine Pflichtveranstaltung – sie ist Ihre Bühne. Sie können informieren, motivieren, Haltung zeigen – und deutlich machen, wofür der Betriebsrat steht. Wer diese Chance nutzt, schafft Vertrauen, stärkt die Rolle des Gremiums und bringt echte Beteiligung in Bewegung. Nutzen Sie diese Gelegenheit: Zeigen Sie Gesicht, setzen Sie Impulse – und machen Sie Mitbestimmung erlebbar.
Mit diesen drei neuen Methoden bringen Sie Schwung in Ihre nächste Versammlung.
Gemeinsam mehr erreichen – die Betriebsversammlung als Schlüssel zum Erfolg!
Die Betriebsversammlung ist für den BRV ein zentrales Instrument, um die Belegschaft zu informieren, Anliegen zu sammeln und den Betriebsrat als starke Interessenvertretung zu positionieren. Eine gut vorbereitete und professionell durchgeführte Versammlung kann den Rückhalt in der Belegschaft erhöhen und den Betriebsrat in Verhandlungen mit der Geschäftsführung stärken.
5 Gründe, warum Sie die Betriebsversammlung als BRV aktiv nutzen sollten:
Informationspflicht & Transparenz
- Der BRV ist verpflichtet, die Belegschaft regelmäßig über die Arbeit des Betriebsrats zu informieren (§ 43 BetrVG).
- Die Betriebsversammlung bietet die Möglichkeit, aktuelle Themen, Zwischenergebnisse oder abgeschlossene Verhandlungen und geplante Maßnahmen vorzustellen.
Feedback & Anliegen der Belegschaft
- Die Mitarbeitenden können Fragen stellen und Anregungen geben.
- Der BRV erhält direkte Rückmeldungen und kann aktuelle Stimmungen und Probleme erfassen.
Stärkung der Position des Betriebsrats
- Eine gut organisierte und inhaltlich starke Betriebsversammlung stärkt die Wahrnehmung des Betriebsrats als engagierte und kompetente Interessenvertretung.
- Eine hohe Beteiligung zeigt der Geschäftsführung, dass die Belegschaft hinter dem Betriebsrat steht.
Kommunikation mit der Geschäftsführung
- Der Arbeitgeber muss zur Betriebsversammlung eingeladen werden und hat die Pflicht, dort mindestens einmal jährlich über wichtige Themen im Betrieb zu informieren (§ 43 Abs. 2 BetrVG).
- Dies gibt dem BRV die Möglichkeit, betriebliche Themen vor der Belegschaft direkt mit der Geschäftsführung zu besprechen.
Motivation & Engagement der Mitarbeitenden
- Eine lebendige, interaktive Betriebsversammlung kann das Interesse und die Beteiligung der Mitarbeitenden an der Betriebsratsarbeit steigern.
- Dies ist besonders wichtig für Themen wie Mitbestimmung oder betriebliche Veränderungen.
Informationspflicht & Transparenz
- Der BRV ist verpflichtet, die Belegschaft regelmäßig über die Arbeit des Betriebsrats zu informieren (§ 43 BetrVG).
- Die Betriebsversammlung bietet die Möglichkeit, aktuelle Themen, Zwischenergebnisse oder abgeschlossene Verhandlungen und geplante Maßnahmen vorzustellen.
Feedback & Anliegen der Belegschaft
- Die Mitarbeitenden können Fragen stellen und Anregungen geben.
- Der BRV erhält direkte Rückmeldungen und kann aktuelle Stimmungen und Probleme erfassen.
Stärkung der Position des Betriebsrats
- Eine gut organisierte und inhaltlich starke Betriebsversammlung stärkt die Wahrnehmung des Betriebsrats als engagierte und kompetente Interessenvertretung.
- Eine hohe Beteiligung zeigt der Geschäftsführung, dass die Belegschaft hinter dem Betriebsrat steht.
Kommunikation mit der Geschäftsführung
- Der Arbeitgeber muss zur Betriebsversammlung eingeladen werden und hat die Pflicht, dort mindestens einmal jährlich über wichtige Themen im Betrieb zu informieren (§ 43 Abs. 2 BetrVG).
- Dies gibt dem BRV die Möglichkeit, betriebliche Themen vor der Belegschaft direkt mit der Geschäftsführung zu besprechen.
Motivation & Engagement der Mitarbeitenden
- Eine lebendige, interaktive Betriebsversammlung kann das Interesse und die Beteiligung der Mitarbeitenden an der Betriebsratsarbeit steigern.
- Dies ist besonders wichtig für Themen wie Mitbestimmung oder betriebliche Veränderungen.
Die Betriebsversammlung: Vorhang auf und Bühne frei!
Eine geschickte Inszenierung Ihrer Betriebsratsarbeit hilft dabei, Transparenz über die Aktivitäten und Entscheidungen des Betriebsrats zu schaffen! Und denken Sie daran: Die Betriebsversammlung prägt wesentlich das Bild und Image des Betriebsrats.
Sie haben allgemeine Fragen zum Schulungsanspruch?
Unsere Juristen haben Antworten für Sie!
Mo. bis Do. 8:00 - 17:00 Uhr
Fr. 8:00 - 16:00 Uhr