1. Betriebsrat und Einführung von KI
Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei der Einführung von Software und der Aktualisierung technischer Einrichtungen soll „vereinfacht und beschleunigt“ werden. Einen konkreten Vorschlag gibt es noch nicht, etwa um § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu ändern. Die Sozialpartner sollen Vorschläge liefern.
Arbeitsunfähigkeit
Sehr kontrovers diskutiert werden die geplanten Änderungen bei einer Krankmeldung. Es sind zwei Änderungen:
- Künftig sollen Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Bisher ist dies laut Gesetz ab dem dritten Tag erforderlich; aber schon heute können Arbeitgeber gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
- Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden.
Befristung
Die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung ist geplant. Für Neueinstellungen bis zum 31.12.2030 sollen künftig gelten:
- Maximaldauer von 48 Monaten für sachgrundlose Befristungen
- Bis zu sechs Verlängerungen innerhalb dieser Gesamtzeit
- Erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber möglich
Aktuell (Stand: 07.07.2026) ist eine sachgrundlose Befristung auf maximal zwei Jahre bei bis zu dreimaliger Verlängerung beschränkt; eine Wiedereinstellung bei demselben Arbeitgeber ist grundsätzlich ausgeschlossen (§ 14 Abs. 2 TzBfG).
Schriftform
Für Befristungen gilt derzeit eine Schriftform – bei einem Verstoß gilt der Vertrag als unbefristet geschlossen. Das soll nun geändert werden, das Schriftformerfordernis soll wegfallen.
Kündigungsschutz
Lockerung beim Kündigungsschutz für Hochverdiener: Für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung soll es eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption geben. Betroffen wären Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttogehalt von derzeit mehr als 177.500 Euro.
Abfindungen sollen steuerlich privilegiert werden.
Abfindung
Abfindungen sollen steuerlich privilegiert werden, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Je schneller der Übergang in eine neue Beschäftigung gelingt, desto höher soll der steuerliche Vorteil ausfallen.
Zuschläge
Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge sollen zum 1. Januar 2027 für Stundenlöhne bis zu 75 Euro angehoben werden. Tarifvertragliche Zuschläge sollen vollständig beitragsfrei gestellt werden.
Datenschutz
KMUs, Vereine und risikoarme Verarbeitungen sollen vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden. Zusätzlich soll ein Datenschutzgesetzbuch geschaffen und die Strukturen der Aufsichtsbehörden vereinfacht werden. Ferner soll in KMUs die Anzahl der Datenschutzbeauftragten reduziert werden.
Mehr zum Thema:Vereinfachungen beim Datenschutz?
Unternehmensmitbestimmung
Änderungen bei der Unternehmensmitbestimmung: Die Möglichkeit, durch die Vorhaltung sogenannter „Vorrats-SE (Societas Europaea)“ das deutsche Mitbestimmungsrecht „zu umgehen“, soll beendet werden.
Schlüsselbranchen
Die Bundesregierung erwartet von den Tarifvertragsparteien von Automobil, Chemie, Stahl und Maschinenbau nach einem branchenspezifischen Dialog bis Mitte Oktober 2026 konkrete Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der jeweiligen Branche erhöhen.
Wie es weitergeht? Das bleibt spannend.
Wie es weitergeht? Das bleibt spannend. Mitte Juli beginnt erst einmal die Sommerpause des Deutschen Bundestages. Konkrete Entwürfe werden 2026/2027 erwartet, zahlreiche Regelungen sollen bis Ende 2026 verabschiedet werden und zum 01.01.2027 in Kraft treten. Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage. (cbo)