Änderungen am Arbeitsmarkt
Förderung gering Qualifizierter:
Seit dem 01.08.2016 können gering qualifizierte Beschäftigte, die einen Berufsabschluss nachholen, eine Prämie für bestandene Prüfungen in Höhe von 1.000 bzw. 1.500 € erhalten. Die Prämie gibt es für Weiterbildungen zum Berufsabschluss zwischen dem 31.07.2016 bis 31.12.2020 beginnen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es zudem Zuschüsse bei Weiterbildungen, die außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Bisher wurden sie nur gefördert, wenn der Arbeitgeber während der Weiterbildung das Arbeitsentgelt zahlt.
Höherer Mindestlohn im Elektrohandwerk:
Zum 01.08.2016 ist der Mindestlohn im Elektrohandwerk von 9,35 € auf 9,85 € im Osten und von 10,10 € auf 10,35 € im Westen gestiegen. Im nächsten Jahr soll es eine weitere Anhebung geben auf 10,40 € (Ost) bzw. 10,65 € (West). Ab dem 01.01.2018 gilt dann für alle Arbeitnehmer im Elektrohandwerk ein einheitlicher Mindestlohn von 10,95 €.
Neue Ausbildungsverordnungen:
Zum neuen Ausbildungsjahr sind acht neue Ausbildungsverordnungen in Kraft getreten. Neuregelungen gibt es für Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Dachdecker, Fachkräfte für Veranstaltungstechnik, Graveure, Hörakustiker, Mediengestalter, Metallbildner sowie Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker.
Ziel der Modernisierung ist es, die duale Ausbildung auf einen modernen Stand zu bringen. Insgesamt gibt es in Deutschland 328 Ausbildungsberufe.
Neuerungen für Verbraucher
Buchpreisbindung für E-Books:
Seit dem 01.09.2016 gilt die Buchpreisbindung auch für „elektronische Bücher". Die Buchpreisbindung schreibt damit nun auch für E-Books einen einheitlichen Verkaufspreis vor.
Kontowechselhilfe:
Kunden haben ab dem 18.09.2016 Anspruch auf eine sogenannte Kontowechselhilfe. Damit können Verbraucher schneller und einfacher als bisher ihre Bank wechseln. Auf Wunsch des Kunden erstellt die bisherige Bank beispielsweise Informationen über bestehende Daueraufträge oder Lastschriftmandate. Das neue Geldinstitut muss dann die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Dies gilt übrigens bei Kontoeröffnungen im EU-Ausland.
Wlan:
Anbieter von WLAN-Hotspots können seit Juli für Rechtsverstöße ihrer Nutzer nicht mehr haftbar gemacht werden. Anbieter von Hotspots können sich auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen. Damit sind sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig und machen sich nicht mehr strafbar.
Halogenlampen:
Zum 01.09. ist die nächste Stufe der EU-Beleuchtungsverordnung in Kraft getreten. Es dürfen nur noch Halogen-12-Volt-Reflektoren verkauft werden, die mindestens 4.000 Stunden Lebensdauer haben und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder sparsamer liegen.
Kommerzielles Fracking:
Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt in Deutschland bis mindestens 2021 verboten. Erlaubt sind vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, um Folgen für die Natur abschätzen zu können. Für Fracking zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.