Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

News Arbeitsplatz So stellen Sie den Arbeitsplatz „ergonomisch“ ein

So stellen Sie den Arbeitsplatz „ergonomisch“ ein

Gesunder Rücken - auch im Betriebsratsbüro

Sie gehen einer sitzenden Tätigkeit nach und es schmerzt im Rücken? Dann ist vielleicht Ihr Arbeitsplatz „nicht richtig eingestellt“, meint Sven Drust, ifb-Fachkraft für Arbeitssicherheit. Überprüfen Sie mit ein paar Handgriffen, ob Ihr Arbeitsplatz optimal eingerichtet ist – dabei gegebenenfalls das Büro des Betriebsrats nicht vergessen!

Sven Drust

Sven Drust

Stand:  24.1.2016
Lesezeit:  02:45 min
Gesunder Rücken am Arbeitsplatz | © Fotolia.com | Sebastian Gauert

Schauen Sie sich zunächst Ihren Arbeitstisch an. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • der Tisch ist höhenverstellbar (manuell oder elektrisch) oder
  • der Tisch ist nicht höhenverstellbar.

Bei einem höhenverstellbaren Tisch beginnen Sie mit der Einstellung des Stuhles und passen dann den Tisch an:

1. Bitte setzen!

Setzen Sie sich dazu aufrecht auf den Stuhl; das Becken sollte Kontakt zur Rückenlehne haben. Die Füße stehen auf dem Boden, die Arme liegen möglichst flach auf dem Tisch bzw. der Armlehne.

2. Die Sitzhöhe

Stellen Sie nun die Sitzhöhe so ein, dass der Winkel beim Kniegelenk etwa 90 Grad beträgt. Passen Sie die Armstützen so an, dass IhreEllenbogen rechtwinklig aufliegen. Das entlastet den Schulter- und Nackenbereich.

3. Auf „Bodenhaftung“ achten

Beide Füße gehören auf den Boden, bitte schlagen Sie die Beine nicht übereinander.

4. Den Tisch nicht vergessen

Nachdem der Stuhl passend eingestellt ist, müssen Sie für die richtige Höhe des Tisches sorgen. Auch hier gibt es eine einfache Kontrollmöglichkeit: Winkeln Sie die Arme im 90-Grad-Winkel am Körper an, bringen Sie die Handflächen in eine waagerechte Position und rollen Sie mit dem Stuhl an den Tisch heran. Die Handflächen sollten jetzt auf der Tischplatte liegen. Wenn nicht, korrigieren Sie bitte die Höhe des Tisches. Denn eine falsche Tischhöhe verstärkt häufig Schulter- und Nackenverspannungen und kann damit auch zu Kopfschmerzen führen.

Wenn der Tisch nicht verstellbar ist, dann müssen Sie Ihre Stuhlhöhe nicht an den Menschen anpassen, sondern an den Tisch! Auch hier sollten Sie darauf achten, dass die Handflächen auf dem Tisch aufliegen. Eine Fußbank kann helfen, wenn der Stuhl zu hoch ist und die Beine „baumeln“.

4. Blick auf den PC

Werfen Sie nun einen Blick auf den Bildschirm des PC. Der Kopf sollte leicht nach vorne geneigt sein. Passen Sie dazu die Höhe des Bildschirms an. Als Faustregel gilt: Der obere Rand des Monitors sollte in Höhe der Nasenwurzel sein. Die Entfernung zwischen Augen und Monitor sollte 50 bis 80cm betragen.

5. Nicht kippeln!

Nutzen Sie die ganze Sitzfläche Ihres Bürostuhls und lehnen Sie sich auch an. Sich vorne auf die Spitze der Sitzfläche zu quetschen, belastet den Rücken.

6. Immer mal wieder bewegen

Ist Ihr Stuhl optimal eingestellt, sollten Sie trotzdem ab und zu aufstehen und sich bewegen. Holen Sie sich ein frisches Glas Wasser oder telefonieren Sie ab und an im Stehen.

Ein Tipp zum Schluss

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihren Arbeitsplatz richtig eingestellt haben, können Sie bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder beim Betriebsarzt nachfragen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und unterstützt bei der Beurteilung von Gefährdungen. Dazu gehört auch die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Sie gibt Empfehlungen zur Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und zur optimalen Arbeitsplatzgestaltung – von der Bildschirmhöhe bis zu Lichtverhältnissen. Auch bei Neubeschaffungen oder Umbaumaßnahmen ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit oft beratend eingebunden, um die ergonomischen Standards sicherzustellen.

Der Betriebsrat spielt ebenfalls eine wichtige Rolle beim Thema Gesundheitsschutz: Er achtet darauf, dass gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Arbeitsschutz eingehalten werden und wirkt bei Gefährdungsbeurteilungen mit. Er setzt sich für die Bedürfnisse der Beschäftigten ein – etwa bei Beschwerden über Rückenschmerzen oder unzureichende Arbeitsmittel – und kann auch initiativ werden, wenn er feststellt, dass ergonomische Mängel systematisch übersehen werden.

Dieses Video könnte Sie auch interessieren:

Kontakt zur Redaktion Kollegen empfehlen
Drucken

Das könnte Sie auch interessieren

Kommt die Rente mit 68?

Berater der Bundesregierung schlagen eine Reform der Rente vor: So soll die Altersgrenze für den Ren ...

Gefährdungsbeurteilung: Betriebsräte sind weiter gefordert

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Eine aktuelle B ...