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Gefährdungsbeurteilung: Betriebsräte sind weiter gefordert

Umfrage zeigt positive Entwicklungen im Arbeitsschutz – dennoch bleibt viel zu tun

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Eine aktuelle Befragung von Betrieben und Beschäftigten, koordiniert von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), belegt: In den letzten Jahren wurden wichtige Fortschritte erzielt – insbesondere bei der Berücksichtigung psychischer Belastungen. Doch gerade in kleinen und mittleren Unternehmen zeigen sich weiter deutliche Lücken. Für Betriebsräte bedeutet das: Genau hinschauen, konsequent mitgestalten und Rechte aktiv nutzen. 

Stand:  4.8.2025
Lesezeit:  03:00 min
Gefährdungsbeurteilung: Betriebsräte sind weiter gefordert | © AdobeStock | Dragana Gordic

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt einen gesetzlich vorgeschriebenen, systematischen Prozess, mit dem alle relevanten psychischen und physischen Belastungen am Arbeitsplatz erfasst, bewertet und durch geeignete Maßnahmen minimiert werden sollen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. 

Laut einer aktuellen Umfrage im Rahmen der Gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von Bund, Ländern und gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV), setzen mittlerweile 68 Prozent der Unternehmen auf Gefährdungsbeurteilungen (hier weiterlesen). Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2015, als der Anteil noch bei 52 Prozent lag. Besonders erfreulich: Selbst in Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten hat sich der Anteil von 42 auf 61 Prozent erhöht. Darüber hinaus werden psychische Belastungen wie Zeitdruck, emotionale Anforderungen oder Konflikte im Team inzwischen deutlich häufiger berücksichtigt. In 65 Prozent der Betriebe, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen, fließen diese Aspekte heute mit ein – vor zehn Jahren war dies noch wesentlich seltener. Ebenso positiv ist die gestiegene Beteiligung der Beschäftigten: 79 Prozent der befragten Betriebe gaben an, ihre Mitarbeiter aktiv in die Beurteilungen einzubinden, etwa durch Befragungen, Begehungen oder Rückmeldemöglichkeiten.

Fortschritt, aber noch Lücken 

Trotz der Entwicklungen zeigen sich weiterhin deutliche Schwachstellen. Rund ein Drittel der Betriebe führt nach wie vor keine Gefährdungsbeurteilung durch, obwohl sie gesetzlich verpflichtet wären. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen haben weiterhin Schwierigkeiten, Gefährdungsbeurteilungen systematisch durchzuführen. Zudem berichten viele Beschäftigte, dass Arbeitsschutzthemen in ihren Betrieben nur selten kommuniziert werden. Außerdem sollen laut Umfrage in zahlreichen Fällen Verstöße gegen Schutzvorschriften nicht konsequent verfolgt werden.

Gute und sichere Arbeitsbedingungen sind für die Betriebe ein entscheidender Faktor, um Fachkräfte gewinnen und halten zu können.

Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, auf der DGUV-Homepage

„Gute und sichere Arbeitsbedingungen sind für die Betriebe ein entscheidender Faktor, um Fachkräfte gewinnen und halten zu können“, wird Lilian Tschan, Staatsekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bei der DGUV zitiert. „Wir müssen den Arbeitsschutz unter Wahrung unseres hohen Schutzniveaus zukunftssicher gestalten und hierbei aktuelle Entwicklungen wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz nutzen. Das erfordert eine noch engere Zusammenarbeit zwischen allen Trägern, gerade beim Datenaustausch und mit Blick auf einen wirkungsorientierten Arbeitsschutz.“

Betriebsräte als zentrale Akteure

Bei Gefährdungsbeurteilungen ist der Betriebsrat nicht nur zu informieren, sondern ausdrücklich einzubeziehen. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz  hat er ein verbindliches Mitbestimmungsrecht zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren – und damit auch bei der Gefährdungsbeurteilung. 

Betriebsräte wirken also bei der Planung, Durchführung und Auswertung mit, begleiten Arbeitsplatzbegehungen, geben Impulse für Beschäftigungsbefragungen und bringen ihre Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag ein. Wird im Rahmen der Beurteilung eine Gefährdung festgestellt, so hat der Betriebsrat bei der Auswahl und Umsetzung der Schutzmaßnahmen ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht. Auch ein Initiativrecht besteht, etwa wenn psychische Belastungen im Betrieb offenkundig sind. Allerdings: Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht auf die grundsätzliche Entscheidung, ob und wann eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, sondern bezieht sich auf das „Wie“.

Es gilt, Verantwortung zu übernehmen 

In jedem Fall ist und bleibt die Gefährdungsbeurteilung ein wirkungsvolles Instrument des Arbeitsschutzes. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass viele Unternehmen ihre Verpflichtungen systematisieren, wenngleich es noch eine Spanne zwischen gesetzlichem Anspruch und betrieblicher Realität gibt. 

Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es nicht um Konfrontation, sondern um Zusammenarbeit im Sinne der Beschäftigten. Wer Gefährdungen frühzeitig erkennt, schützt nicht nur die Gesundheit, sondern stärkt gleichzeitig die Qualität der Arbeit. Betriebsräte spielen hierbei eine große Rolle. (tis)

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