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Die Betriebsratssitzung muss ihre Ordnung haben, und zwar ihre Tagesordnung. Ohne diese geht nichts. Wie wichtig sie ist, sieht man allein schon daran, dass Beschlussfassungen zu Themen, die nicht auf der Tagesordnung standen, grundsätzlich nichtig sind. Denn Betriebsratsmitglieder benötigen die Tagesordnung als Informationsquelle, um sich ordnungsgemäß auf die Sitzung vorbereiten zu können. Wenn also die Tagesordnung während einer bereits laufenden Betriebsratsitzung nochmals ergänzt oder geändert werden soll, geht das nur dann, wenn alle Mitglieder anwesend sind und auch alle der Änderung zustimmen.
Redaktion
© s_l
Um eine ordnungsgemäße Betriebsratssitzung abhalten zu können, bedarf es zunächst einmal einer Tagesordnung. Sie ist deswegen so wichtig, weil in ihr unter anderem diejenigen Themen stehen, die einen Beschluss zur Folge haben. Und damit sich jeder Teilnehmer schon vor einer Sitzung mit dem Für und Wider dieser Themen beschäftigen kann, sollte er auch die Möglichkeit haben, sich darauf vorzubereiten. Das geht aber nur, wenn er die Tagespunkte vorher kennt. Eine nachträgliche Änderung der Tagesordnung erst während der Sitzung kann daher nur durch einen einstimmigen Beschluss aller Betriebsratsmitglieder vorgenommen werden (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.4.2005 - 7 ABR 44/04)
Damit die Betriebsräte während einer Sitzung rechtmäßige Beschlüsse fassen können, gibt es schon bei Einberufung der Sitzungen einige Regeln, auf deren Einhaltung der Betriebsratsvorsitzende, bzw. sein Stellvertreter achten sollten (§ 29 BetrVG):
Auch zu den Sitzungen selbst gibt es einiges Wissenswertes, das in Paragraph 30 des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 30 BetrVG) geregelt ist:
Damit sich die Betriebsratsmitglieder angemessen auf eine Sitzung vorbereiten können, sollten sie die Tagesordnung rechtzeitig vor der Sitzung und so konkret wie möglich erhalten (§ 29 Abs. 2 BetrVG). Doch "rechtzeitig" ist ein dehnbarer Begriff. Daher hat sich für die meisten Fälle ein Zeitraum zwischen drei Tagen und einer Woche als sinnvoll heraus gestellt. In unvorhergesehenen Eilfällen darf aber auch kurzfristiger eingeladen werden.
Und was bedeutet „konkret"? Was soll zum Beispiel „Personelle Maßnahmen" bedeuten? Für eine Tagesordnung ist das auf jeden Fall zu wenig. Denn worauf soll sich das Betriebratsmitglied vorbereiten? Der Tagesordnungspunkt könnte stattdessen heißen „Beabsichtige Kündigung von Albert Meier (Kundendienst)".
Am Ende jeder Betriebsratssitzung muss eine Niederschrift der Sitzung mit Anwesenheitsprotokoll erfolgen.
Wenn die oben genannten Punkte erfüllt sind, könnte die Betriebsratssitzung eigentlich beginnen. Vorausgesetzt natürlich, dass wir wissen, wer überhaupt zu einer Betriebsratssitzung einlädt, und wer dazu eingeladen werden muss. Aber das steht in dem Artikel „Um Antwort wird gebeten".
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