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Die ersten Schritte für Ihren neu gegründeten Wirtschaftsausschuss

Grundlagen des Wirtschaftsausschusses

In Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern muss in der Regel ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. Dieses Gremium kann ein leistungsstarkes Instrument der Arbeitnehmervertretung sein – mit der richtigen Vorbereitung rufen Sie dieses Potential ab!

Andreas Habacker

Stand:  2.4.2014
Grundlagen des Wirtschaftsausschusses | © contrastwerkstatt - Fotolia.com

Zu Beginn der Amtsperiode stehen viele Aufgaben an, unter anderem die Bildung von Ausschüssen. Denken Sie dabei auch an den Wirtschaftsausschuss! Der Wirtschaftsausschuss ist ein besonders leistungsstarkes Gremium, um die Arbeit des (Gesamt-) Betriebsrates zu unterstützen. Es besteht laut BetrVG eine Verpflichtung, ein solches Gremium zu bilden, wenn mehr als 100 ständig beschäftigte Arbeitnehmer gezählt werden.

Leider haben in der Vergangenheit nicht alle Arbeitnehmervertretungen hier ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt und damit gleichzeitig eine wichtige Informationsquelle verschenkt. Bitte prüfen Sie daher (z.B. anhand der Wahllisten), ob Sie zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses berechtigt – und verpflichtet – sind!

Mindestens sieben Betriebsratsmitglieder bedeuten: Bildung eines Wirtschaftsausschusses ist i.d.R. Pflicht! (Ausnahme: Tendenzbetrieb)

Was kann ein Wirtschaftsausschuss leisten?

Der Wirtschaftsausschuss kann frühzeitig Informationen von der Unternehmensleitung verlangen, zum Teil weit bevor ein (Gesamt-) Betriebsrat informiert werden muss.

Darüber hinaus hat der Wirtschaftsausschuss die Möglichkeit, weiterführende Informationen (z.B. zu Planungen im Unternehmen) zu erhalten, die dem (Gesamt-) Betriebsrat nicht zustehen – der Wirtschaftsausschuss bringt also einen echten Mehrwert!

Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses: Geeignete Mitglieder finden bzw. ausbilden

Laut BetrVG sollen die Mitglieder im Wirtschaftsausschuss die persönlich und fachlich erforderliche Eignung besitzen. Es können auch Mitglieder berufen werden, die nicht im Betriebsrat sind.

Die erforderliche Eignung ist eine Soll-Bestimmung. Das bedeutet, dass sich die Mitglieder die erforderliche Qualifikation auch aneignen können. Mitglieder eines Betriebsrates haben darauf sogar einen Schulungsanspruch.

Damit ein Wirtschaftsausschuss sein – gesetzlich mögliches – Potential voll ausschöpfen kann, sollte er über folgende Kompetenzen verfügen:

- Juristische Grundkenntnisse des BetrVG
- Wirtschaftliche (Grund-) Kenntnisse
- Kommunikative Kenntnisse und Fähigkeiten

Juristische Grundkenntnisse des BetrVG

Klar: Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sollten die Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses kennen. Auch für bestehende, „alteingesessene“ Gremien gilt: „Ein Blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung“. Denn betrieblich gelebte Praxis weicht schon mal – zum Nachteil der Betriebsräte – von der gesetzlichen Regelung ab.

Wirtschaftliche (Grund-) Kenntnisse

Um die Anforderungen eines Wirtschaftsausschusses zu erfüllen sind wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich. Aber keine Angst: Diese Kenntnisse kann man in überschaubarer Zeit aufbauen.

Bedenken Sie, dass nicht jeder alle „Spezialkenntnisse haben muss. Sinnvoll ist es daher, die Aus- und Weiterbildung zielgerichtet zu planen. Es reicht z.B. wenn ein oder zwei Wirtschaftsausschuss-Mitglieder wissen, was  „Cash Flow“ oder „EVA (Economic Value Added)“ im Detail bedeuten.

Alle Wirtschaftsausschuss-Mitglieder sollten aber zumindest wissen, was Umsatz, Gewinn und Kostenrechnung sind. Und: Bei der gesetzlich vorgesehenen Erläuterung des Jahresabschlusses sollten alle wissen, um was es geht!

Kommunikative Kenntnisse und Fähigkeiten

Die Gesprächssituation eines Wirtschaftsausschusses ist eine völlig andere als die eines Betriebsrates: Der Wirtschaftsausschuss ist ein rein beratendes Gremium. Eine andere Gesprächssituation erfordert logischerweise auch andere kommunikative Werkzeuge als die des (Gesamt-) Betriebsrates.

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