Mit der Liquidität wird die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens beschrieben: Sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch das Umlaufvermögen des Unternehmens gedeckt? Also verfügt das Unternehmen über ausreichende Mittel, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen? Hierzu gehören beispielsweise Lohn und Gehalt der Beschäftigten, Miete und offene Rechnungen.
Wie kommt der Betriebsrat an Informationen?
Eine zentrale Rolle spielt dabei der Wirtschaftsausschuss. Das Gesetz schreibt es in § 106 Abs. 3 BetrVG vor: „Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten“.
Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
Zu den „erforderlichen Unterlagen“ gehören Berechnungen über die Liquidität. Wie ist die aktuelle Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, was ergibt die kurzfristige Liquiditätsvorschau bis zum Jahresende? Hierzu gehört eine Übersicht über die Darlehen gegenüber Kreditinstituten und die Entwicklung der Banksalden.
Ganz wichtig: Fragen Sie nach der Liquiditätsvorschau für die nächsten Wochen und Monate und haken Sie nach, wenn Ihnen die vorlegten Informationen für eine Beurteilung der Lage nicht reichen. Nur so können Sie abschätzen, wie Ihre Kollegen von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.
Wie lange wird das Geld reichen?
Niemand hat derzeit verlässliche Antworten, wie sich die Corona-Krise weiter entwickelt. Eins ist sicher: Als Mitglied im Betriebsrat oder im Wirtschaftsausschuss müssen Sie jetzt mit anpacken, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern!