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„3G“ am Arbeitsplatz , Home-Office-Pflicht: Was heißt das für Beschäftigte und Betriebsräte? Und wann werden die bundesweiten Pläne umgesetzt? Schon jetzt gibt es Sonderregelungen in manchen Bundesländern.
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So viele unterschiedliche Ankündigungen, so viele geplante neue Regeln zur Eindämmung der Corona-Fallzahlen – ganz ehrlich, wer behält da noch den Überblick? Manches wird ungesetzt, anderes verschwindet in der Versenkung. Da ist es als Betriebsrat ganz schön schwer, die Regelungen im Blick zu behalten! Wir bringen Licht ins Dunkel der Pläne:
Über die Vorschläge wird am 18.11.21 im Bundestag verhandelt.
Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wird am 25. November auslaufen, das haben die Parteien der wahrscheinlich künftigen Ampelkoalition beschlossen. Gleichzeitig bringen sie Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg. Über die Vorschläge wird am 18.11.21 im Bundestag verhandelt. Am 15.11.21 gab es bereits eine Anhörung des Hauptausschusses zum Gesetzentwurf unter Leitung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.
Geplant ist die Einfügung eines Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in § 28a IfSG, der bundeseinheitlich anwendbar ist. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu ergreifen, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können.
Das „Home-Office“ kommt zurück.
Die 3G-Regel (also Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) soll am Arbeitsplatz verpflichtend werden, ebenso wie im öffentlichen Nahverkehr. Hinzu kommt eine Testpflicht in Pflegeheimen.
Das „Home-Office“ kommt zurück und soll überall dort verpflichtend sein, wo es möglich ist. Details dazu werden gerade erarbeitet.
Die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld sollen bis Ende 2022 verlängert werden, um Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung zu mildern.
Die Bundesländer sollen eine Öffnungsklausel bekommen. Das bedeutet, dass sie auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags bestimmte Maßnahmen treffen können.
Schon jetzt gilt beispielsweise in Bayern eine landesweite 3G-Regelung an Arbeitsplätzen mit mehr als zehn Beschäftigten. Mindestens 2-mal pro Woche brachen Beschäftigte ein negatives Testergebnis; die Testung darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Tests zur Selbstanwendung müssen von geschulten Kollegen durchgeführt oder überwacht werden.
Die Regelungen sollen vorerst bis zum 19. März 2022 gelten.
Eine generelle Auskunftspflicht gibt es außer in Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen derzeit nicht.
Die Regelungen, so der Plan, sollen vorerst bis zum 19. März 2022 gelten. Aber noch ist nichts in Kraft: Über die Pläne wird erst am 18.11.21 im Bundestag beraten. (CB)
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Beschlussfassung für Betriebsräte in Corona-Zeiten
Wie gelingt die Betriebsratsarbeit in Zeiten von Corona? Auch in der Krise muss der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte weiter effektiv umsetzen, meint Prof. Wolfgang Däubler. Die Ministererklärung zur Beschlussfassung per Videokonferenz von Hubertus Heil hält er für mutig, mehr Sicherheit erlangt der Betriebsrat durch einen Vertrag mit dem Arbeitgeber.