Wann ist ein IT-Ausschuss sinnvoll?
Datenschutz, Leistungsüberwachung, digitaler Stress: Als Betriebsrat haben Sie im Normalbetrieb oft das Gefühl, auf diese Fülle an Aufgaben nur noch reagieren zu können – wenn überhaupt! Von einem vorbeugenden Agieren oder gar Mitgestalten kann keine Rede sein. Schnell werden Sie daher vom Arbeitgeber in die Rolle des Blockierers oder Bremsers gedrängt – meist zu Unrecht! Denn bei diesen sensiblen Themen haben Sie als Betriebsrat die Pflicht, genauer hinzuschauen.
Ein IT-Ausschuss kann hier eine gute Lösung sein und das Gremium sinnvoll entlasten.
Er nimmt sich allen Aspekten rund um das Thema Digitalisierung an. Die Mitglieder des Ausschusses beschaffen sich die nötigen Informationen, wägen Auswirkungen ab und geben dem Gremium Handlungsempfehlungen. Je nach Kompetenzen kann der IT-Ausschuss Aufgaben auch selbstständig erledigen.
Voraussetzung und Mitglieder des IT-Ausschusses
Unter welchen Bedingungen dürfen Sie so einen Ausschuss in Ihrem Betriebsrat einfach gründen? Ein Blick ins Betriebsverfassungsgesetz hilft weiter. Es sieht in § 28 BetrVG die Bildung von Ausschüssen vor – für alle Gremien in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern. Dazu gehört auch ein IT-Ausschuss, dem vom Betriebsrat bestimmte Aufgaben übertragen werden.
Und wer sitzt drin? Wird der Ausschuss als internes Gremium des Betriebsrats gebildet, also als klassischer IT-Ausschuss, werden die Mitglieder aus dem Betriebsrat gewählt. Wer sich hier als BR-Mitglied engagieren will, sollte idealerweise Interesse an dem Thema haben und natürlich jede Möglichkeit der Fortbildung nutzen, um alle Fragen rund um die Digitalisierung bestmöglich bearbeiten zu können.
Digitalisierungsausschuss – gemeinsam mit dem Arbeitgeber
Neben einem internen Ausschuss gibt es auch die Möglichkeit, den IT-Ausschuss als gemeinsamen Ausschuss mit dem Arbeitgeber zu gründen. Dann können neben dem Arbeitgeber zum Beispiel auch Vertreter der IT-Abteilung als Experten mit dabei sein und so für mehr Klarheit sorgen. Gerade wenn es um den digitalen Wandel und Arbeit 4.0 geht, kann ein solcher gemeinsamer Ausschuss, oft auch „Digitalisierungsausschuss“ genannt, eine sinnvolle Einrichtung sein. Hier können die zukunftsweisenden Themen von den entsprechenden Experten aus Betriebsrat, Arbeitgeber und Fachabteilung professionell begleitet werden. So sitzen die Kollegen mit dem das Fachwissen gleich mit am Tisch und können Informationen aus erster Hand und ungefiltert liefern.
Auch im gemeinsamen Ausschuss können Empfehlungen für den Betriebsrat erarbeitet werden. Die formale Mitbestimmung, also der Abschluss einer Betriebsvereinbarung, bleibt aber weiterhin Sache des Gremiums. Die Bedingungen, Kompetenzen und Inhalte eines gemeinsamen Ausschusses sollten idealerweise in einer (Rahmen-)Betriebsvereinbarung vorab festgehalten werden. Damit ist der Rahmen klar vorgegeben und es gibt weniger Raum für Diskussionen.
Mehrwert für Ihr Gremium
Unabhängig davon, ob Sie sich für einen klassischen IT-Ausschuss entscheiden oder für einen gemeinsamen Ausschuss mit dem Arbeitgeber: Beide Varianten bieten einen echten Mehrwert für Ihr Gremium und sind in Zeiten des digitalen Wandels für eine effiziente Betriebsratsarbeit unabdingbar. Ein solcher Ausschuss kann für den Betriebsrat zudem eine wichtige Rolle auf dem Weg zum echten Mitgestalter spielen. Denn auf diese Weise erhalten Sie rechtzeitige und umfassendere Informationen und dadurch mehr Vorlaufszeit für Ihre Entscheidungen: Ein tolles Gefühl, aktiv mitzugestalten, statt „gestaltet zu werden“!