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Sicher mit dem E-Bike zur Arbeit

Unterstützt pendeln

Es surrt auf den Straßen, die E-Bike-Branche boomt noch immer. Längst tragen die Nutzer der motorunterstützten Räder keinen „Faulenzerstempel" mehr. Wer noch selbst strampelt, wird zwar bewundert, aber gerade auf dem Arbeitsweg wollen viele nicht mehr ins Schwitzen kommen. Manche Arbeitgeber unterstützen es sogar, wenn das Auto stehen bleibt für den Arbeitsweg. Doch bei aller Euphorie sollten wichtige Schutzmaßnahmen beachtet werden.

Stand:  9.4.2024
Lesezeit:  02:30 min
sicher-mit-dem-e-bike-zur-arbeit | © AdobeStock | 251517969 | Halfpoint

Von Sven Drust 

Rauf aufs Rad und federleicht den Berg rauf: Mit dem E-Bike (gemeint sind Pedelecs) ist man ruckzuck am Arbeitsplatz. Dann noch schnell den Akku aufladen – kein Problem, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.  Und das ist nicht alles: Seit dem 01.01.2019 ist auch die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, steuerfrei. Dies bedeutet: Wer das Firmen-E-Bike privat nutzt, muss dies nicht  als geldwerten Vorteil versteuern. 
Voraussetzung ist, dass die Überlassung des Fahrrades zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgt und nicht durch Gehaltsumwandlung (E-Bike-Leasing) finanziert wird. 

Doch bei aller Euphorie zum E-Bike sollten die Schutzmaßnahmen ebenfalls bedacht werden.

Fahrradakkus kontrollieren

 

Derzeit sind keine konkreten Vorgaben für Räume zum Laden von Lithium-Ionen-Akkus für E-Bikes bekannt. Die Batterien von E-Bikes werden derzeit als Lithium-Batterien mittlerer Leistung eingestuft und im Normalfall sind diese Akkus gasdicht. Auch mit dem Austreten von Flüssigkeiten ist normalerweise nicht zu rechnen.
Mechanische (Stöße, Schläge), thermische (Hitze, innere Kurzschlüsse) oder elektrische Belastungen (Überladung, insbesondere durch Defekte der Ladegeräte oder der internen Elektronik) können jedoch zur Beschädigung der Akkus führen. Dann muss mit dem Austritt ätzender und/oder giftiger Flüssigkeiten bzw. Gase und damit mit einer erhöhten Brandgefährdung gerechnet werden. Eine sorgfältige Kontrolle im Fachgeschäft nach einem Sturz ist deshalb sehr wichtig!

Vorsicht: Brandschutz

Nutzt man sein Pedelec oder E-Bike tagtäglich, verbleibt der Akkus häufig die komplette Zeit am Fahrrad, so dass der Akku dort ebenso zwischen der Verwendung des E-Bikes geladen wird. Dann ist eine vollkommen sichere Lagerung des Akkus nur schwer zu gewährleisten, denn wenn es zu Problemen kommt, wenn der Akku am Fahrrad montiert ist, ist ein ausreichender Brandschutz in der Regel nicht gegeben und durch passende Lagerbehälter auch nicht herzustellen. Unabhängig von der sicheren Lagerung sollte man für diesen Fall zumindest für den Notfall einen passenden Akku-Feuerlöscher griffbereit haben, der für Erstmaßnahmen verwendet werden kann, wenn es sich ein Fahrrad-Akku ungewöhnlich stark erwärmt und es zu einer Gefahr durch den Akku kommen kann. 

Wegeunfälle mit E-Bikes

Grundsätzlich sind nicht nur Fahrten mit dem Auto, sondern auch mit dem Fahrrad versichert. Doch muss stets der direkte Weg zum Arbeitsplatz gewählt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz. Das gilt unabhängig davon, ob der Weg mit dem Rad oder mit dem Auto zurückgelegt wird.

Eine Ausnahme besteht, wenn ein Beschäftigter mit dem Rad zu einem Treffpunkt oder einer Haltestelle, z.B. für einen Werkbus (Shuttle-Service) fährt und er deswegen vom direkten Weg zur Firma abweicht. In diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Achtung: Fahrgemeinschaften sind grundsätzlich versichert. Zu einer Fahrgemeinschaft zählt allerdings nicht, wenn sich zwei Kollegen treffen, um gemeinsam den Weg zur Arbeit zu radeln, und dafür einen Umweg in Kauf nehmen. In diesem Falle teilen sie sich kein Fahrzeug, wie bei einer Fahrgemeinschaft üblich, sondern nutzen jeder ein Fahrzeug – das eigene Fahrrad.
Übrigens: Wer für den Arbeitsweg den Roller, das Skateboard oder Inlineskates wählt, ist ebenfalls versichert. Die Wahl des Verkehrsmittels steht den Beschäftigten grundsätzlich frei.

Duschen nach dem Fahrradfahren

Wer auf dem Arbeitsweg den Motor ausstellt und ordentlich in die Pedale tritt, kommt ins Schwitzen. Viele Arbeitgeber stellen ihren Angestellten einen Duschraum zur Verfügung. Die Nutzung fällt jedoch in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz, sondern in den Bereich der „eigenwirtschaftlichen Tätigkeit".

Sicherheit auf dem Bike

Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, der sollte immer einen Fahrradhelm und geeignete Kleidung tragen. Das Unfallrisiko kann sowohl durch Schutzkleidung z.B. mit Reflektoren als auch durch eine angemessene Fahrweise deutlich verringert werden. Das gilt natürlich ganz besonders in der dunklen Jahreszeit, aber auch in den Sommermonaten.

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