News Rente Flexibler Renteneinstieg und mehr Geld in der Tasche dank Aktivrente

Flexibler Renteneinstieg und mehr Geld in der Tasche dank Aktivrente

So lassen sich Erwerbsarbeit und Rentenbezug miteinander kombinieren

Die Aktivrente ist ein Konzept der gesetzlichen Rentenversicherung, das beschreibt, wie sich Erwerbsarbeit und Rentenbezug miteinander kombinieren lassen: Es geht darum, auch nach Erreichen der regulären Altersgrenze weiterzuarbeiten und dabei gleichzeitig Rente zu beziehen – ohne große Abzüge. Was ist geregelt und wer kann die Aktivrente in Anspruch nehmen? 

Marina Endrikat

Stand:  2.2.2026
Lesezeit:  02:30 min
Aktiv-Rente | © AdobeStock | Iryna

Welche Ziele werden mit der Aktivrente verfolgt? 

Der deutsche Arbeitsmarkt steht infolge des demographischen Wandels vor strukturellen Herausforderungen. Die geburtenstarken Jahrgänge treten in den kommenden Jahren sukzessive in den Ruhestand ein, während weniger junge Menschen nachrücken. Die Aktivrente setzt daher einen gezielten Anreiz, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen. 

Die Aktivrente ist ein Steuerbonus 

Mit dem sog. „Aktivrentengesetz“ wird einer neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EstG eingeführt: Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Freibetrag heißt „Aktivrente“. Außerdem unterliegen die steuerfreien Einkünfte nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EstG.  

Wichtig! Wer als Arbeitnehmer mehrere Jobs ausübt, kann diesen Steuerfreibetrag nur in einem Arbeitsverhältnis nutzen.

Steuerfrei bedeutet nicht beitragsfrei! Auch dann, wenn das Arbeitsentgelt bis zur Höhe von 2.000 Euro steuerfrei ist, müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. 

Wer kann die Aktivrente in Anspruch nehmen? 

Die Steuerbefreiung gilt für Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Und zwar unabhängig davon, ob  

  • sie eine Rente erhalten, 
  • den Beginn der Rente aufschieben oder  
  • überhaupt einen Anspruch auf eine Rente haben. 

Von dieser Steuerbefreiung profitieren auch Menschen, die bereits heute, auch ohne steuerliche Förderung, nach der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmer erwerbstätig sind. 

Wer kann die Aktivrente NICHT in Anspruch nehmen? 

Für Gewerbetreibende, Freiberufler und selbstständig Tätige gilt die Aktivrente nicht. Auch für Minijobber kommt die Aktivrente nicht in Betracht. 

Die Aktivrente bringt mehr Freiheit beim Renteneintritt 

Früher war es relativ strikt: Arbeiten oder Rente. 
Mit der Aktivrente ist es anders. … 

  • weiterarbeiten, obwohl man schon Rente bezieht, 
  • oder nur noch in Teilzeit arbeiten,  
  • oder eine Teilrente beziehen, 
  • oder sofort aufhören und nur Rente beziehen, 
  • später jederzeit umsteigen. 

Gleich in Rente oder Rentenbezug plus Arbeitslohn? Der finanzielle Anreiz  

Sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist (je nach Jahrgang etwa 66 bis 67 Jahre) und in die Phase der Aktivrente eingestiegen wird, bedeutet das: 

  • Die Rente wird nicht gekürzt, wenn parallel zum Rentenbezug weitergearbeitet wird 
  • Aktivrentner beziehen so mehr Netto-Geld. 

Die Rente kann zusätzlich steigen 

Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, zahlt zwar selbst keine Rentenbeiträge mehr (das ist freiwillig), aber: Werden freiwillig weiter Beiträge geleistet, dann steigt die Rente jedes Jahr. 

Das heißt:

  • Man bekommt sofort zusätzlich mehr Geld durch das Gehalt 
  • Und später mehr Geld durch die Rentenerhöhung 
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