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Wenn am Ende des „Tages“ Geld übrig bleibt, stellt sich die Frage, in was es investiert werden soll. Vielleicht werden neue Betriebsstätten gebaut oder erweitert. Aber rentiert sich diese Ausgabe auch? Für die Beantwortung dieser Fragen muss der Wirtschaftsausschuss Einblick in das Investitionsprogramm bekommen.
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Ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss über wirtschaftliche Angelegenheiten zu unterrichten. In Paragraph 106 des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 106 Abs. 3 BetrVG) werden dazu 10 Punkte aufgeführt. In Punkt 3 wird zum Beispiel der Anspruch auf Informationen über Investitions- und Produktionsprogramme behandelt. Die Realität jedoch sieht oft anders aus. Die meisten Arbeitnehmer erfahren z.B. von der Einführung eines neuen Produktes, Modells oder einer Dienstleistung aus der Werbung, sofern sie nicht in einer der damit betrauten Abteilungen arbeiten. Da sich aber Änderungen im Produktionsprogramm auch auf die Arbeitsplätze auswirken können, liegt es im Interesse des Betriebsrates, dass der Wirtschaftsausschuss in diese Pläne eingeweiht wird. Nur so besteht die Chance, dass sich schon im Vorfeld gemeinsam mit dem Unternehmer negative Entwicklungen abmildern oder sogar vermeiden lassen.
Frage an den Produktplaner: Zugegebenermaßen fällt der kommende Absatz ein wenig aus dem Rahmen, nichtsdestotrotz glaube ich, dass er gut ankommen würde.
Tipp: Nur mit sehr viel eigener Motivation oder mit Hilfe der Wirtschaftsweisen kann der Versuch überlebt werden, sich einer Jahresbilanz zum Zwecke des besseren Verständnisses zu nähern. Wir wissen nicht, was der nette Unternehmer von nebenan empfiehlt, wir empfehlen ein Seminar, in dem die Zusammenhänge allgemeinverständlich erklärt werden.
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