Betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen unverzichtbar für Wirtschaftsausschuss-Tätigkeit eines BR
ArbG Würzburg vom 04.02.1999 – 8 BV 19/98W
Betriebsräte müssen für ihre Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss entsprechendes betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen erwerben, um die vom Unternehmen vorzulegenden Wirtschaftsunterlagen, Daten und Zahlen für die Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss analysieren und die darauf folgenden Informationen gegenüber dem Betriebsrat darlegen zu können.