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Kosten müssen verhältnismäßig sein
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluß vom 10.02.2004 - 8 BV 307/03
Selbst wenn ein sog. offenes Seminar kostengünstiger gewesen sein sollte, ist nicht ersichtlich, warum ein Gesamtbetriebsrat in jedem Fall gezwungen sein soll, ein solches Seminar in Anspruch zu nehmen. Wenn es aus seiner Sicht den Bedürfnissen seiner Mitglieder eher entspricht, ein speziell auf das Unternehmen zugeschnittenes Seminar zu besuchen, führt dies nicht automatisch zu einer Unverhältnismäßigkeit der Kosten. Vielmehr müssten dann die Kosten eines solchen individuellen Seminars außer Verhältnis zu den Kosten eines Seminars stehen, das im gleichen Umfang diesem Schulungsbedürfnis entspricht.
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main