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Mobbing kann den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen - Schmerzensgeld bei Mobbing

Mobbing kann den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen: Ist eine behauptete Schlechtleistung des Angestellten nicht nachweisbar, kann dieser vor Gericht Schmerzensgeld verlangen. Ein Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter bei Mobbing unter Umständen ein hohes Schmerzensgeld zahlen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig von 2011 hervor (Az.: 9 Ca 3854/11), auf das jetzt vom Deutschen Anwaltsverein hingewiesen wurde.

Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig von 2011 (Az.: 9 Ca 3854/11)

Stand:  25.1.2013
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In dem Fall hatte ein Chefarzt einem Oberarzt verboten, weiterhin anspruchsvolle Operationen durchzuführen. Stattdessen setzte er ihn fast ausschließlich in der Ausbildung ein. Außerdem legte der Chefarzt dem Oberarzt nahe, sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Denn die vom Oberarzt durchgeführten Operationen seien schlecht verlaufen.

Der Oberarzt klagte und erstritt vor Gericht ein Schmerzensgeld von 53 000 Euro. Nach Auffassung der Richter lag eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Oberarztes vor. Die behauptete Schlechtleistung bei den Operationen habe nicht bewiesen werden können. Die fachliche Einschätzung beruhe allein auf der Meinung des Chefarztes. Daher sei die vorgeschlagene Trennung überzogen. Der Aufgabenentzug stelle in den Augen der übrigen Beschäftigten auch eine Degradierung des Klägers dar. Als Schmerzensgeld legte das Gericht eine Summe in Höhe des 6,5-fachen Monatsgehalts fest.

Auf Nachfrage teilte uns der zuständige Arbeitsrichter mit, daß sich die Parteien noch während der Berufungsfrist auf eine andere Lösung einigten, somit ist das Urteil im Ergebnis nicht mehr existent.

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