Strenge Anforderungen an eine Urlaubsgewährung im Eilverfahren

Wer seinen Urlaubsanspruch gerichtlich im Eilverfahren durchsetzen möchte, muss hohe rechtliche Anforderungen erfüllen. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern stellt klar, dass ein verpasstes Hobby-Event den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht rechtfertigt.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.06.2026, 2 GLa 3/26

Stand:  15.9.2026
Teilen: 

Das ist passiert

Die Erzieherin einer Rostocker Kindertagesstätte beantragte im Oktober 2025 Erholungsurlaub für zwei Zeiträume im Sommer 2026. Neben einem dreiwöchigen Familienurlaub im August begehrte sie fünf Arbeitstage im Juli, um an einem Vereins-Trainingslager für Segelflieger teilzunehmen und Prüfungsflüge zu absolvieren.

Die Arbeitgeberin lehnte im Dezember 2025 den Juli-Urlaub ab. Zur Begründung verwies die Kita-Trägerin darauf, dass in jener Woche bereits die Gruppenkollegin im genehmigten Urlaub sei. Nach dem pädagogischen Konzept der Einrichtung müsse jedoch stets mindestens eine vertraute Bezugsperson in der Gruppe anwesend sein. Ein Angebot der Arbeitgeberin, den drei Wochen langen Sommerurlaub mit der Kollegin zu tauschen, lehnte die Erzieherin ab. Nach erfolgloser anwaltlicher Aufforderung und der Zustimmung des Betriebsrats zur Urlaubsablehnung wartete die Erzieherin bis Mai 2026. Erst zu diesem Zeitpunkt reichte sie beim Arbeitsgericht Rostock einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Sie argumentierte, dass das Fluglager nicht verschiebbar sei und ihr ohne den Juli-Urlaub der Erwerb der Alleinflugreife unmöglich gemacht werde.

Das entschied das Gericht

Nachdem bereits das Arbeitsgericht Rostock den Antrag abgewiesen hatte, bestätigte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern diese Entscheidung und wies die Berufung der Erzieherin zurück.

Das Gericht stellte fest, dass es bereits an einem erforderlichen Verfügungsgrund fehlt. Eine einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung stellt eine Leistungsverfügung dar, die die Hauptsache vorwegnimmt und unumkehrbare Tatsachen schafft. Sie ist daher nur in extremen Ausnahmefällen zulässig, wenn dem Arbeitnehmer ohne den Eilrechtsschutz ein außergewöhnlich schwerer, unzumutbarer Nachteil droht. Ein solcher wesentlicher Nachteil lag hier laut Gericht nicht vor. Der gesetzliche Erholungszweck wird durch den genehmigten dreiwöchigen August-Urlaub erfüllt. Die bloße Verschiebung des Fluglagers auf ein Folgejahr stellt keinen schwerwiegenden Rechtsverlust dar.

Darüber hinaus hat die Erzieherin die Dringlichkeit durch ihr eigenes Verhalten widerlegt. Zwischen der endgültigen Ablehnung des Urlaubsantrags im Dezember 2025 beziehungsweise dem Ablauf ihrer anwaltlichen Frist im Januar 2026 und dem Eilantrag im Mai 2026 vergingen rund vier Monate. Bei einer zügigen Klageerhebung Anfang des Jahres hätte ein reguläres Hauptsacheverfahren rechtzeitig vor dem Urlaubszeitraum abgeschlossen werden können. Wer ohne laufende Vergleichsverhandlungen monatelang abwartet, kann sich kurz vor dem Urlaubstermin nicht mehr auf Eilbedürftigkeit berufen.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil unterstreicht die strengen Vorgaben für den einstweiligen Rechtsschutz bei Streitigkeiten um die Urlaubsgewährung. Für die betriebliche Praxis ergeben sich daraus wesentliche Punkte: Eine einstweilige Verfügung erzwingt die tatsächliche Freistellung, die sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen lässt. Gerichte gewähren Eilrechtsschutz beim Urlaub deshalb äußerst zurückhaltend, weil die Gerichte im Gegensatz zum Hauptsacheverfahren nur beschränkte Aufklärungs- und Erkenntnismöglichkeiten für eine schnelle Entscheidung haben. Bloße Unannehmlichkeiten oder versäumte Freizeitveranstaltungen genügen nicht als Verfügungsgrund, solange der eigentliche Erholungsurlaub gewährt wird.

Es braucht also ein starkes Missverhältnis zwischen den drohenden Schäden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der dem Arbeitnehmer drohende Schaden bei Nichtgewährung muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Arbeitgeber durch die sofortige vorläufige Erfüllung entsteht. (jb)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Seminarvorschlag