Öffentlichkeitsarbeit
Machen Sie Ihre SBV-Arbeit im Betrieb sichtbar
Als Schwerbehindertenvertretung ist Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Element! Machen Sie sich und Ihre SBV-Arbeit bekannt und informieren Sie die Kollegen im Betrieb regelmäßig. Wie dies gelingt, erfahren Sie hier!
Im Fokus: Die Schwerbehindertenversammlung
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, einmal im Kalenderjahr – und bei Bedarf auch wiederholt – eine Versammlung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Kollegen im Betrieb durchzuführen (§178 Abs.6 SGB IX). Auf dieser informiert sie die Beschäftigten umfassend über ihre Arbeit sowie über relevante Entscheidungen und Entwicklungen.
Wann und wie oft ist eine SBV-Versammlung durchzuführen?
Die Schwerbehindertenvertretung ist laut Gesetz berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb (bzw. in der Dienststelle) durchzuführen (§ 178 Abs. 6 SGB IX). Diese bietet der SBV die Gelegenheit, ihre Arbeit darzustellen und die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten umfassend zu informieren.
Ort, Teilnehmer und Themen der SBV-Versammlung
Den Raum zur Durchführung der Versammlung schwerbehinderter Menschen muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Dieser sollte ausreichend groß und barrierefrei sein (z.B. rollstuhlgerecht, ausreichend bestuhlt) sowie über die notwendigen Präsentationsmöglichkeiten verfügen (ggf. Mikrofon, Beamer etc.). In größeren Betrieben empfiehlt sich eine Ausschilderung. Die Vertrauensperson leitet die Versammlung und legt die Tagesordnung fest.
Wann und wie oft ist eine SBV-Versammlung durchzuführen?
Die Schwerbehindertenvertretung ist laut Gesetz berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb (bzw. in der Dienststelle) durchzuführen (§ 178 Abs. 6 SGB IX). Diese bietet der SBV die Gelegenheit, ihre Arbeit darzustellen und die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten umfassend zu informieren.
Ort, Teilnehmer und Themen der SBV-Versammlung
Den Raum zur Durchführung der Versammlung schwerbehinderter Menschen muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Dieser sollte ausreichend groß und barrierefrei sein (z.B. rollstuhlgerecht, ausreichend bestuhlt) sowie über die notwendigen Präsentationsmöglichkeiten verfügen (ggf. Mikrofon, Beamer etc.). In größeren Betrieben empfiehlt sich eine Ausschilderung. Die Vertrauensperson leitet die Versammlung und legt die Tagesordnung fest.
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit: So werden Sie als SBV gehört!
Auch die SBV sollte eine sinnvolle Informationspolitik zu ihren jeweiligen Kooperationspartnern betreiben. Das gilt nach innen wie nach außen, um als kompetenter Ansprechpartner erkannt und anerkannt zu werden. Schon mit kleinen Mitteln kann eine wirksame und nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit gelingen. Wir zeigen Ihnen, wie es geht!
Wie schaffen Sie als SBV Wiedererkennungseffekte und wie bleiben Sie im Gedächtnis?
Was Mercedes mit seinem Stern oder Audi mit seinen vier Ringen kann, das kann die SBV schon lange!
Mit unserem sympathischen SBV-Smiley setzen Sie Ihr Amt farblich und positiv in Szene. Ob Türposter, Türhänger, Visitenkarten oder die Smiley-Galerie für (fast) alle Lebenslagen: Verwenden Sie dieses gestalterische Element in Ihrer Kommunikation und der Erfolg wird nicht lange auf sich warten lassen: Sie erlangen Aufmerksamkeit, werden angesprochen und in Ihrer Funktion als Schwerbehindertenvertreter wahrgenommen.
Welche Mittel der Öffentlichkeitsarbeit stehen zur Verfügung?
Ob eigene SBV-Homepage, Intranet, Social Media, Schwarzes Brett, Plakate, Flyer oder Newsletter: Die Möglichkeiten zur nachhaltigen Öffentlichkeitsarbeit sind vielfältig. Den Aufwand der einzelnen Medienformen sollten Sie dabei aber nicht unterschätzen! Überlegen Sie, welche Quellen es bereits gibt, die Sie nutzen können?
Beispiele aus der praktischen SBV-Arbeit
BR-Newsletter
Hier könnten Sie über eine eigene, regelmäßige SBV-Rubrik informieren.
Intranet
Vielleicht sogar mit einem eigenen Forum für die Interessenvertretung?!
Schwarzes Brett
Kleiner Aufwand - große Wirkung: Nutzen Sie das Schwarze Brett oder regen Sie an, ein solches an prominenter Stelle installieren zu dürfen, z.B. bei der Stempeluhr oder am Kantineneingang – Orte, an denen jeder vorbeikommt.
SBV-Poster
Ein Poster mit den Sprechstundenzeiten schafft Aufmerksamkeit.
Betriebsrundgang
Machen Sie sich im Betrieb bekannt bei einem Betriebsrundgang und verteilen Sie Ihre SBV-Visitenkarte mit eigenem SBV-Smiley.
Betriebsversammlung
Stellen Sie sich und Ihr Amt auf einer Betriebsversammlung vor. So erreichen Sie auch Kollegen, die ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung bisher nicht kommuniziert haben und daher nicht in dem Verzeichnis des Arbeitgebers aufgeführt sind. Für wen sind Sie da? Für was sind Sie zuständig? Wie sind Sie zu erreichen?
SBV-Newsletter
In einem eigenen SBV-Newsletter berichten Sie über Ihre Arbeit. Auch weiterführende Informationen, beispielsweise von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Integrationsamt, können für Ihre Kollegen von Interesse sein.
BR-Newsletter
Hier könnten Sie über eine eigene, regelmäßige SBV-Rubrik informieren.
Intranet
Vielleicht sogar mit einem eigenen Forum für die Interessenvertretung?!
Schwarzes Brett
Kleiner Aufwand - große Wirkung: Nutzen Sie das Schwarze Brett oder regen Sie an, ein solches an prominenter Stelle installieren zu dürfen, z.B. bei der Stempeluhr oder am Kantineneingang – Orte, an denen jeder vorbeikommt.
SBV-Poster
Ein Poster mit den Sprechstundenzeiten schafft Aufmerksamkeit.
Betriebsrundgang
Machen Sie sich im Betrieb bekannt bei einem Betriebsrundgang und verteilen Sie Ihre SBV-Visitenkarte mit eigenem SBV-Smiley.
Betriebsversammlung
Stellen Sie sich und Ihr Amt auf einer Betriebsversammlung vor. So erreichen Sie auch Kollegen, die ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung bisher nicht kommuniziert haben und daher nicht in dem Verzeichnis des Arbeitgebers aufgeführt sind. Für wen sind Sie da? Für was sind Sie zuständig? Wie sind Sie zu erreichen?
SBV-Newsletter
In einem eigenen SBV-Newsletter berichten Sie über Ihre Arbeit. Auch weiterführende Informationen, beispielsweise von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Integrationsamt, können für Ihre Kollegen von Interesse sein.
Im Bereich Downloads finden Sie eine Vielzahl nützlicher Dokumente, wie individualisierbare Poster und vieles mehr für Ihre Öffentlichkeitsarbeit.
Sie haben allgemeine Fragen zum SBV-Schulungsanspruch?
Unsere Juristen haben Antworten für Sie!
Mo. bis Do. 8:00 - 17:00 Uhr
Fr. 8:00 - 16:00 Uhr