Rechtliche Angelegenheiten
Rechtlich sicher unterwegs in Ihrer SBV-Arbeit
Um als SBV für Ihre schwerbehinderten Kollegen aktiv zu werden, müssen Sie sich mit den rechtlichen Ansprüchen, Regelungen und Gesetzen auskennen. Hier bekommen Sie Antworten auf alle rechtlichen Fragen, die Ihnen im SBV-Alltag begegnen!
Gut zu wissen:
Um als SBV für Ihre schwerbehinderten Kollegen aktiv zu werden, müssen Sie sich mit den rechtlichen Ansprüchen, Regelungen und Gesetzen auskennen. Was gilt zum Beispiel bei der Feststellung des Grads der Behinderung oder ab wann gibt es eine Erwerbsminderungsrente? In unseren Seminaren bekommen Sie Antworten auf alle rechtlichen Fragen, die Ihnen im SBV-Alltag begegnen.
Darauf sollten Sie als SBV achten:
Im Arbeitsleben sollen schwerbehinderte Arbeitnehmer keine Nachteile gegenüber nicht behinderten Arbeitnehmern haben. Deshalb haben sie besondere Rechte, die der Gesetzgeber im SGB IX festgeschrieben hat.
Die Top 3 der rechtlichen Angelegenheiten
Besondere Rechte schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis
Betroffene Kollegen haben Anspruch auf Zusatzurlaub und einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz, Mehrarbeit können sie ablehnen.
Hier ist die SBV gefordert: Ein anspruchsvolles Tätigkeitsgebiet
Welche wichtigen Aufgaben haben Sie als Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV? Und wie können Sie Ihre Rechte wirksam durchsetzen? Mit vielen Tipps für die Praxis!
Um wen kümmert sich die SBV?
Wie erfahren Sie als Schwerbehindertenvertretung, welche Kollegen einen Grad der Behinderung haben und daher von Ihnen als Vertrauensperson zu betreuen sind? Und was sind die Grundsätze zur Bildung des Grades einer Behinderung (GdB)?
Besondere Rechte schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis
Betroffene Kollegen haben Anspruch auf Zusatzurlaub und einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz, Mehrarbeit können sie ablehnen.
Hier ist die SBV gefordert: Ein anspruchsvolles Tätigkeitsgebiet
Welche wichtigen Aufgaben haben Sie als Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV? Und wie können Sie Ihre Rechte wirksam durchsetzen? Mit vielen Tipps für die Praxis!
Um wen kümmert sich die SBV?
Wie erfahren Sie als Schwerbehindertenvertretung, welche Kollegen einen Grad der Behinderung haben und daher von Ihnen als Vertrauensperson zu betreuen sind? Und was sind die Grundsätze zur Bildung des Grades einer Behinderung (GdB)?
Die Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen
Die Schwerbehindertenvertretung ist im Betrieb bzw. in der Dienststelle das Organ, das die Interessen aller schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmer vertritt. Die Aufgaben der SBV sind in § 178 SGB IX geregelt: Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer in den Betrieb, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Zu Ihren Kernaufgaben gehören:
Die Überwachung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen; insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach §§ 154, 155 und §§ 164 bis 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen.
Die Beantragung von (insbesondere auch präventiven) Maßnahmen, die den schwerbehinderten Arbeitnehmern dienen.
Die Entgegennahme von Anregungen sowie Beschwerden von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Kollegen.
Die Unterstützung der Beschäftigten bei der Antragsstellung auf Feststellung einer (Schwer-)Behinderung bzw. einer Gleichstellung.
Die Überwachung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen; insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach §§ 154, 155 und §§ 164 bis 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen.
Die Beantragung von (insbesondere auch präventiven) Maßnahmen, die den schwerbehinderten Arbeitnehmern dienen.
Die Entgegennahme von Anregungen sowie Beschwerden von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Kollegen.
Die Unterstützung der Beschäftigten bei der Antragsstellung auf Feststellung einer (Schwer-)Behinderung bzw. einer Gleichstellung.
Sie haben allgemeine Fragen zum SBV-Schulungsanspruch?
Unsere Juristen haben Antworten für Sie!
Mo. bis Do. 8:00 - 17:00 Uhr
Fr. 8:00 - 16:00 Uhr