SBV

SBV-Wahl

Geballtes Wissen zur Wahl der SBV im Betrieb

 

Wann und wie wird eine Vertrauensperson im Unternehmen gewählt? Und wie funktioniert die Wahl der Schwerbehindertenvertretung in der Praxis? Bei einer SBV-Wahl gibt es viel zu beachten. Hier finden Sie Grundlagenwissen und aktuelle Informationen zu den Voraussetzungen einer Wahl, dem Wahlverfahren sowie konkrete Tipps zur Umsetzung.

Grundlagen der SBV-Wahl

Nach der SBV-Wahl ist vor der SBV-Wahl: Grundsätzlich gilt es, rechtzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen! Wichtiges Wissen zu den Formalien der Wahl, nützliche Wahlhilfen und praktische Tipps für Vertrauenspersonen, Betriebsräte / Personalräte und Kandidaten bekommen Sie in unseren Seminaren rund um die SBV-Wahl. Stellen Sie Ihre Wahl der Schwerbehindertenvertretung von Anfang an auf sichere Füße!

Wer, wie, was?

SBV-Tipp

Auch Mitglieder des Betriebsrats dürfen gewählt werden. Schwerbehinderung, Behinderung oder Gleichstellung sind keine Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Schwerbehindertenvertreter und deren Stellvertreter.

Die Wahlverfahren der SBV-Wahl


Im Gesetz sind für die SBV-Wahl zwei unterschiedliche Wahlverfahren definiert: Zum einen das vereinfachte Wahlverfahren und zum anderen die förmliche Wahl.

  • Das vereinfachte Wahlverfahren sieht vor, dass die Schwerbehindertenvertretung unmittelbar in der einberufenen Wahlversammlung gewählt wird.
  • Das förmliche Wahlverfahren kommt zur Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Einleitung der Wahl im Betrieb mindestens 50 Wahlberechtigte angestellt sind oder der Betrieb bei weniger als 50 Wahlberechtigten aus räumlich auseinanderliegenden Arbeitsstätten besteht. In allen anderen Fällen gilt das vereinfachte Wahlverfahren.

Mehr zu den Wahlverfahren erfahren Sie hier

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Auf unserer SBV-Wahlseite finden Sie alle relevanten Infos zur Wahl.