Online-Symposium

Gesundheit im Betrieb

Ihr Startschuss: Impulse, Praxis, Umsetzung.

10. September 2026

Warum es sich lohnt,
Gesundheit von Anfang an in den Fokus zu nehmen!

Dieses Symposium richtet sich an neu gewählte und erfahrene Betriebsratsmitglieder, die das Thema Gesundheit bewusst und strategisch an den Anfang ihrer Amtszeit setzen möchten. Denn wer früh hinsieht, erkennt Belastungen rechtzeitig, schafft Transparenz und gestaltet nachhaltige Lösungen – bevor Probleme sich verfestigen. 

Gesundheit im Betrieb ist kein „Thema für später“, sondern ein zentrales Handlungsfeld mit klaren Mitbestimmungsrechten und großem Gestaltungsspielraum. Dieses Symposium bietet Ihnen den Überblick, die Einordnung und die konkrete Umsetzungsperspektive, um von Beginn an gut aufgestellt zu sein. 

Nutzen Sie die Gelegenheit zur Standortbestimmung und strategischen Ausrichtung – für eine Amtszeit, die von Anfang an Wirkung zeigt. 

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt. Setzen Sie den Fokus!

Dieses Seminar ist mit 7 Stunden zur Rezertifizierung von Certified Disability Management Professionals (CDMP) von der DGUV anerkannt.

 

Marina Saal
ifb-Bildungsreferentin für den Bereich "Gesundheit im Betrieb"

Was erwartet Sie auf dem Symposium?

In praxisnahen Formaten arbeiten Sie an typischen Fragestellungen aus dem Betriebsalltag: 

- Wo stehen wir als Gremium beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz? 

- Welche Hebel haben wir – rechtlich und strategisch? 

- Wie erkennen wir Frühwarnzeichen von Überlastung und Dauerstress? 

- Wie bringen wir das Themen wie Arbeitsschutz, BEM oder psychische Gesundheit wirksam in Gespräche mit Arbeitgebern ein? 

 

Sie erhalten Impulse zu aktuellen Entwicklungen und zu ersten konkreten Schritten für Ihre eigene Praxis. Ziel ist es, Klarheit zu gewinnen, Prioritäten zu setzen und Gesundheit als festen Bestandteil Ihrer Gremienarbeit zu verankern.

Fünf Impulse:

Gesunde Arbeit beginnt jetzt - Warum BGM zu Beginn der Amtszeit auf die Agenda gehört

09:00 - 10:15

  • Gesundheit im Betrieb verstehen - Warum das Thema so wichtig ist
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats - Mitbestimmung und Einfluss
  • Vom Wissen ins Handeln - Erste Schritte für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement

 

Marina Saal, ifb-Bildungsreferentin und Gesundheitsmanagerin

Arbeits- und Gesundheitsschutz von Anfang an strategisch mitdenken

10:15 - 11:15

  • Bedeutung und Notwendigkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
  • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Arbeitsschutz
  • Handlungsempfehlung für die Praxis

 

Franziska Grimm, ifb-Referentin und Juristin

Starker Start im Gremium - BEM als Chance für Beschäftigte

11:15 - 12:15

  • Was ist BEM und wofür brauchen wir es?
  • Die Rolle des Betriebsrats im BEM
  • Ablauf eines guten BEM-Prozesses

 

Ilka Binaity, ifb-Bildungsreferentin und Wirtschaftspsychologin

 

MITTAGSPAUSE

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz - hinschauen, handeln, stärken

13:15 - 14:15

  • Wie geht's uns denn?
  • Prävention: was Unternehmen tun können
  • Was Unternehmen tun müssen
  • Die Interessenvertretung als starke Stimme für Gesundheit

 

Kathrin Wiemann, ifb-Bildungsreferentin und Gesundheitsmanagerin

Die betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe

14:15 - 15:15

  • Schauplatz Arbeit - kennst Du wen?
  • Betroffene, Kollegen und Führung
  • Betriebliche Prävention und Interventionen
  • Betriebsvereinbarung: Als Interessenvertretung von Anfang an mitgestalten

Alexander Ottlik, ifb-Referent und Suchttherapeut

Quo Vadis – was ist offen und wie geht´s weiter?

15:15 - 16:00: Diskussionsrunde

Zum Abschuss diskutieren wir und greifen Ungeklärtes auf. Im Fokus stehen die nächsten Schritte im Betrieb, damit Sie Klarheit haben, was jetzt zu tun ist.

Daten und Fakten

 

Datum

10. September 2026

Dauer

1 Tag: 09:00 - 16:00
viel Nutzen in kurzer Zeit

Preis

690,- € zzgl. MwSt.

Format 

Online

Experten

Gesundheitsmanager, Wirtschaftspsychologen und Suchttherapeuten

Teilnehmer

80 Teilnehmer

Jetzt einen der 80 Plätze sichern!

Als Betriebsrat immer up-to-date bleiben? Sie haben einen Anspruch darauf!

Erforderlichkeit einer Betriebsratskonferenz (Großveranstaltungen, wie Fachtagungen, Symposien, etc.) nach § 37 Abs. 6 BetrVG: Der Arbeitgeber muss die Teilnahme an Betriebsrätekonferenzen bezahlen, soweit diese nicht nur auf einen reinen Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern beschränkt bleiben, sondern auf Wissensvermittlung ausgerichtet sind und somit ein konkreter, aktueller betriebsbezogener Anlass vorliegt (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 04. Dezember 2012, 4 TaBV 14/11)