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Ihr Rundblick zum Thema Ehrenamtliche Richter

Bei den arbeitsgerichtlichen Verfahren nehmen immer ein Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber teil. Diese Personen nennt man Ehrenamtliche Richter. Sie werden von den zuständigen Ministerien aus Vorschlagslisten berufen, die von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen eingereicht werden. Gerade Sie als Betriebsrat eignen sich besonders für dieses Ehrenamt. Das ifb unterstützt Sie nicht nur mit einem kostenlosen Seminar, sondern hier auch mit aktuellen News zu diesem Thema.

Aus unserem Lexikon

Ehrenamtliche Richter

Personen aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, die bei mündlichen Verhandlungen an Gerichten für Arbeitssachen gleichberechtigt mit Berufsrichtern an Urteils- und Beschlussverfahren mitwirken.

Leitfaden zum Thema

Mitbestimmung gestalten und durchsetzen

Was tun, wenn Ihre Rechte als Betriebsrat missachtet werden? Hier erfahren Sie, wie Sie sich Gehör verschaffe ...

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