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Ihr ifb-Team
Bei den arbeitsgerichtlichen Verfahren nehmen immer ein Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber teil. Diese Personen nennt man Ehrenamtliche Richter. Sie werden von den zuständigen Ministerien aus Vorschlagslisten berufen, die von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen eingereicht werden. Gerade Sie als Betriebsrat eignen sich besonders für dieses Ehrenamt. Das ifb unterstützt Sie nicht nur mit einem kostenlosen Seminar, sondern hier auch mit aktuellen News zu diesem Thema.
Personen aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, die bei mündlichen Verhandlungen an Gerichten für Arbeitssachen gleichberechtigt mit Berufsrichtern an Urteils- und Beschlussverfahren mitwirken.
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