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Leiharbeitnehmer => Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeitnehmer => Arbeitnehmerüberlassung

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Unterrichtung über zu besetzende Arbeitsplätze

 

Im Rahmen seiner Überwachungsaufgaben achtet der BR darauf, dass der AG die gesetzlichen Vorgaben über die Rechte der entliehenen Arbeitnehmer insbesondere bezüglich der Gleichbehandlung gegenüber vergleichbaren Stamm-Arbeitnehmern, der Information der Leiharbeitnehmerbei Stellenneubesetzungen sowie des Zugangs zu Gemeinschaftseinrichtungen erfüllt.
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