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Schmerzensgeld =>Entschädigung

Schmerzensgeld =>Entschädigung

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Ein Arbeitnehmer kann im Falle eines Arbeitsunfalles nur die von der Gesetzlichen Unfallversicherung gedeckten Ansprüche geltend machen. Diese beinhalten keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein direkter Anspruch gegen den Arbeitgeber oder einen Kollegen, der den Unfall verursacht hat, ist ausgeschlossen.
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