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Betriebsgeheimnis

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Als Azubi muss man Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse für sich behalten (§13 Berufsbildungsgesetz). So darfst Du mit Freunden und Verwandten nicht über Betriebsgeheimnisse reden, von denen Du an Deiner Lehrstelle erfährst. Klassische Betriebsgeheimnisse sind zum Beispiel Informationen über Kunden, spezielle technische Verfahren, Preiskalkulationen und Patente also alle vertraulich anzusehenden Daten.

Wenn Du so ein Geheimnis ausplauderst und der Betrieb davon erfährt oder sogar deshalb Schaden nimmt, musst Du mit einer Abmahnung oder mit einer Kündigung rechnen. Unter Umständen kann der Betrieb auch zusätzlich Schadenersatz verlangen, wenn ihm durch die Preisgabe des Betriebsgeheimnisses ein Schaden entstanden ist. Deine Pflicht, über Geschäftsgeheimnisse zu schweigen, gilt auch nach dem Ende der Ausbildung. Daher lieber erst denken, dann reden.

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