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Nach dem BBiG wird als Ausbilder bezeichnet, wer die Ausbildungsinhalte einer Ausbildung in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang selbst vermittelt und damit für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist. Ausbilder darf nur sein, wer die Eignungsanforderungen erfüllt.

Siehe auch Stichwort: Ausbildereignung, fachlich

Siehe auch Stichwort: Ausbildereignung, persönlich

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