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Betriebsvereinbarungen sind zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossene betriebsverfassungsrechtliche Verträge. Sie sind "Gesetze des Betriebs". Betriebsvereinbarungen regeln Angelegenheiten der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung und insbesondere Rechte und Pflichten der Belegschaft. Betriebsvereinbarungen kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen von Betriebsrat und Arbeitgeber zustande. Ihre Rechtsgrundlage ist § 77 BetrVG.
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