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Die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle ist quasi ein "betriebliches Schiedsgericht", welches dazu dient, gescheiterte Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu einer Einigung zu führen. Das Verfahren in der Einigungsstelle ist in § 76 BetrVG geregelt, die Kosten der Einigungsstelle in § 76a BetrVG.

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