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Regelungsabrede

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Von der Betriebsvereinbarung zu unterscheiden ist die sog. Regelungsabrede (auch Betriebsabsprache oder betriebliche Einigung genannt). Mit dieser zulässigen Form der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat werden insbesondere Einzelfall-Angelegenheiten geregelt (z.B. Einigung über Hinzuziehung eines Sachverständigen für den Betriebsrat). Sie kann im Unterschied zur Betriebsvereinbarung auch mündlich vereinbart werden.
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