Lexikon
Regelungsabrede

Regelungsabrede

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren
Von der Betriebsvereinbarung zu unterscheiden ist die sog. Regelungsabrede (auch Betriebsabsprache oder betriebliche Einigung genannt). Mit dieser zulässigen Form der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat werden insbesondere Einzelfall-Angelegenheiten geregelt (z.B. Einigung über Hinzuziehung eines Sachverständigen für den Betriebsrat). Sie kann im Unterschied zur Betriebsvereinbarung auch mündlich vereinbart werden.