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Durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wurde auch das ehrenamtliche Engagement der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt. So wurde durch das BTHG vor allem das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) schrittweise umfassend reformiert.
Die neuen Regelungen traten ab dem 30. Dezember 2016 stufenweise in Kraft - allen voran zahlreiche rechtliche Änderungen für die Arbeit aller Schwerbehindertenvertretungen.
Am 01. Januar 2018 folgte dann die große Reform des SGB IX, wodurch dessen Paragrafen komplett neu durchnummeriert werden.
Mehr zum Bundesteilhabegesetz unter www.ifb.de/bthg
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