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Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater, die Privatpersonen rund um Fragen des Sozialversicherungsrechts und Rentenrechts unterstützen, beraten und ggf. auch die prozessuale Vertretung übernehmen. Ihren Beruf dürfen sie nur mit einer entsprechenden fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung ausüben. Sie sind ähnlich wie Rechtsanwälte ausschließlich den individuellen Interessen des Ratsuchenden verpflichtet und werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergütet. Ihr Aufgabenfeld erstreckt sich über folgende Gebiete:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Versorgungsausgleich sowie
  • betriebliche und berufsständische Versorgung

SBV Tipp!

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