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Als Return to Work (RTW) wird der Prozess beschrieben, der den Weg von der Behandlung eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers bis zu seiner Rückkehr in den Betrieb aufzeigt.
Je länger Menschen infolge einer Erkrankung am Arbeitsplatz ausfallen, desto schwieriger gestaltet sich die Rückkehr in den Betrieb. Ein vernetzter RTW-Prozess zwischen betrieblichen und außerbetrieblichen Akteuren trägt dazu bei, dass Menschen rechtzeitig und nachhaltig zur Arbeit zurückkehren.
RTW steht für Strukturen, Maßnahmen und Aktivitäten, die eine frühzeitige Rückkehr zur Arbeit nach einer längeren Erkrankung ermöglichen. Dieser Prozess beginnt im besten Fall schon während der Erkrankung und geht über die betriebliche Wiedereingliederung (BEM) hinaus. In vielen Fällen ist die Rückkehr mit einer stufenweisen Wiedereingliederung hilfreich.
Im Mittelpunkt eines umfassenden RTW-Prozesses stehen die zurückkehrenden Beschäftigten. Der Prozess ist ein verständigungsorientierter Dialog zwischen den Zurückkehrenden, den betrieblichen Schlüsselakteuren, den behandelnden Ärzten und ggf. Therapeuten.
Zentrale Ziele eines abgestimmten RTW-Prozesses sind:
Aus der Perspektive der Zurückkehrenden ist der RTW-Prozess ein wesentlicher Aspekt der Krankheitsbewältigung. Betrieblich gesehen ist er ein Verständigungsprozess über die Bedingungen der Rückkehr, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und gleichfalls ein Prozess der Organisationsentwicklung.
Vor allem die soziale Unterstützung durch Kollegen und Vorgesetzte ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Wiedereingliederung.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit
Achten Sie als Schwerbehindertenvertretung darauf, in diesen Prozess von Anfang an mit eingebunden zu werden und bleiben Sie in engem Kontakt mit den Betroffenen. Bauen Sie ein enges und vertrauensvolles Verhältnis auf, damit die langzeiterkrankten Kollegen offen über ihre Ängste mit Ihnen reden können. Versuchen Sie gleichzeitig, mögliche und notwendige Alternativen und Veränderungen am Arbeitsplatz auszuloten und entsprechende Informationen einzuholen. Hierbei kann der technische Beratungsdienst des Integrationsamtes ggf. eine wertvolle Unterstützung sein.
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