Schulungsanspruch für jede Funktion

Erfahren Sie, welchen Anspruch Sie in Ihrer Rolle haben

 

Als Mitglied im Betriebsrat haben Sie einen Anspruch auf Schulungen. Wie aber sieht es in der Rolle als Ersatzmitglied aus? Wie für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder den Wahlvorstand, die ja kein Mitglied im Betriebsrat sein müssen? Hat der Wirtschaftsausschuss spezielle Ansprüche? Wir informieren Sie hier über den konkreten Anspruch für Ihre jeweilige Rolle - denn nur umfassend und aktuell geschult können Sie diese auch optimal ausfüllen.

Betriebsrat

Ersatzmitglieder im Betriebsrat

Wirtschaftsausschuss

Wahlvorstand

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Personalrat