Schulungsanspruch bei speziellen Themen

Spezielle Themen bedingen einen speziellen Anspruch

 

Einige Themen aus dem Arbeitsbereich eines Betriebsrats erfordern mehr, spezifischere oder häufigere Schulungsbesuche als andere. Oft liegt das an der Wichtigkeit oder Komplexität des Themenbereichs, in anderen Fällen verändern sich die Inhalte, Ansprüche und rechtlichen Rahmenbedingungen einfach rapide. Entsprechend gibt es in diesen Bereichen auch speziellen Bedarf für Schulungen. Informieren Sie sich hier über diese spezifischen Bereiche und entsprechenden Ansprüche.

Schulungsanspruch | Informationstechnik, PC und Datenschutz

Der Gesetzgeber hat den Anspruch des Betriebsrats auf eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationstechnik in § 40 Abs. 2 BetrVG ausdrücklich festgeschrieben.

Schulungsanspruch | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind wichtig, um die Gesundheit der Kollegen zu schützen und Arbeitsbedingungen zu verbessern. So bleibt auch das Unternehmen wettbewerbsfähig.

Schulungsanspruch | Kommunikation, Rhetorik und Mobbing

Schulungen zu Rhetorik und Kommunikation ermöglichen es Betriebsräten, ihre Ideen und Standpunkte überzeugend vermitteln und die Interessen der Belegschaft vertreten zu können.