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Fachartikel Ersatzmitglied Rolle und Aufgaben als Ersatzmitglied im Betriebsrat

Rolle und Aufgaben als Ersatzmitglied im Betriebsrat

So finden Sie Ihren Platz im Gremium!

„Dann eben „nur“ Ersatzmitglied,“ so ist sicher oft die erste enttäuschte Reaktion nach der Betriebsratswahl, wenn ein Wahlbewerber keinen festen Platz im Betriebsratsgremium gewinnen konnte. Mit etwas Abstand folgt vielleicht Erleichterung, dass nun die Verantwortung nicht in erster Linie auf den eigenen Schultern lastet. Doch dann flattert eine Ladung zur Betriebsratssitzung nach der anderen ins Postfach und es tauchen die ersten Fragen auf. Lesen Sie hier, wann ein Ersatzmitglied zum Einsatz kommt, welche wichtige Rolle es als Nachrücker spielt und wie es klappt, im Gremium Fuß zu fassen.

Anna Hackner | ifb

Stand:  16.2.2024
Lesezeit:  02:45 min
Rolle eines Ersatzmitglied im Betriebsrat | © AdobeStock_351919735-Sergey Tarasov.jpg

Wann kommt ein Ersatzmitglied im Betriebsrat zum Einsatz?

Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes sind auf den ersten Blick eindeutig: Sobald ein Betriebsratsmitglied dauerhaft oder vorübergehend ausscheidet, rückt ein Ersatzmitglied nach (vgl. § 25 Abs. 1 BetrVG). Dies geschieht ohne weitere Voraussetzungen automatisch und ist sogar unabhängig davon, ob das nachgerückte Mitglied selbst davon Kenntnis hat. Ab diesem Moment ist es Betriebsratsmitglied mit allen Rechten und Pflichten.

Hierzu ein Beispiel: Ein festes Betriebsratsmitglied eines Gremiums hat vom 02. Februar bis zum 09. Februar Urlaub. Wenn am 04. Februar die regelmäßige Betriebsratssitzung stattfindet, wann rückt das Ersatzmitglied nach? Nicht etwa erst am Tag der Betriebsratssitzung, sondern direkt ab Urlaubsbeginn am 02. Februar – auch wenn es erst später mit der Ladung zur Betriebsratssitzung von der Verhinderung des Betriebsratsmitglieds erfährt.

Unser Tipp:
Die Ersatzmitglieder sollten beim Gremium nach dem Urlaubsplan bzw. absehbaren längeren Abwesenheiten der Stammmannschaft fragen, damit sie einplanen können, wann sie mit ihrem Einsatz rechnen können.

Rückt ein Ersatzmitglied auch in die Rolle des Betriebsratsvorsitzenden nach?

Was passiert, wenn der Betriebsratsvorsitzende im Urlaub ist? Nimmt das Ersatzmitglied als Nachrücker dann auch seine Position ein und muss plötzlich die Sitzung leiten? Klare Antwort: Nein! Das übernimmt der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, der in der ersten, sogenannten konstituierenden Sitzung des Gremiums gewählt wurde. Das Ersatzmitglied rückt als ordentliches Mitglied nach, nicht auch in die Funktion des konkreten verhinderten Betriebsratsmitglieds (sog. „gespaltene Stellvertretung“).

Um Betriebsratstätigkeiten qualifiziert ausüben zu können, benötigt man für die Dauer des Einsatzes alle erforderlichen Informationen. Ein regelmäßiges, vorsorgliches Informieren steht selbst einem Ersatzmitglied, das oft an Sitzungen teilnimmt, nicht zu. Es wird nur während der Zeit des Nachrückens als Betriebsratsmitglied behandelt. Währenddessen sind aber alle erforderlichen Informationen zu gewähren. So ist z.B. der Zugang auf den Server zu ermöglichen, auf dem alle Informationen liegen, die für die Themen benötigt werden, bei denen das Ersatzmitglied mitdiskutiert und entscheidet. 

Ersatzmitglieder spielen eine wichtige Rolle für die Beschlussfähigkeit

Ersatzmitglieder sind wichtig! Sie halten die Anzahl der Gremiumsmitglieder konstant und gewährleisten so die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats. Denn nur, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt, ist der Betriebsrat beschlussfähig (vgl. § 33 BetrVG). Außerdem bringen sie neue Blickwinkel und frischen Wind mit ins Gremium. Das gilt besonders, wenn sie aus einer noch nicht im Gremium vertretenen Abteilung kommen.

Ganz wichtig ist auch, dass nicht die neue Möglichkeit der digitalen Sitzung den § 25 BetrVG aushebeln darf. Manche Gremien glauben, dass z.B. Kollegen im Home-Office oder im Außendienst nun immer digital an der BR-Sitzung teilnehmen dürfen und somit kein Ersatzmitglied geladen werden muss. Das ist wegen des Vorrangs der Präsenzsitzung falsch.

Abnicken oder nachfragen? Als Ersatzmitglied im Betriebsrat aktiv mitentscheiden

Seit Ihrer letzten Teilnahme an einer Betriebsratssitzung ist einige Zeit verstrichen. Nun rücken Sie für ein verhindertes Mitglied nach. Auf der Tagesordnung stehen eine Einstellung und eine Kündigung. Die „ordentlichen“ Betriebsratskollegen sind ein eingespieltes Team und für sie ist alles klar. Deshalb möchten sie die Themen schnell abhaken.

Als Ersatzmitglied sollten Sie, wenn Sie noch Fragen zu den Hintergründen haben, nicht einfach die Hand für Beschlüsse heben, sich enthalten oder darauf vertrauen, dass die Kollegen alles im Griff haben. Das mag zwar einfach erscheinen, ist aber wahrscheinlich nicht die beste Lösung. Stattdessen ist es besser, aktiv nachzufragen und sicherzustellen, dass Sie gut informiert sind, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Als nachgerücktes Ersatzmitglied haben Ihre Stimme und Ihr Einfluss das gleiche Gewicht wie die jedes anderen Mitglieds im Betriebsrat. In diesem Moment sind Sie kraft Gesetzes ein festes BR-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten. Da Sie die gleiche Verantwortung tragen, haben Sie auch das Recht auf Informationen. Scheuen Sie sich daher nicht, als nachgerücktes Ersatzmitglied Ihre Fragen zu stellen. Nur so können Sie Ihren gesetzlichen Auftrag, die (berechtigten) Interessen der Mitarbeiter zu vertreten, kompetent erfüllen.

Achtung:
Eine Enthaltung wirkt wie ein Nein!

Manche BR-Mitglieder denken, wenn sie sich enthalten, verhalten sie sich neutral, ohne großen Einfluss zu nehmen. Tatsächlich verlangt das Gesetz aber die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Daraus wird abgeleitet, dass sich eine Enthaltung wie eine Nein-Stimme auswirkt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Für eine Enthaltung sollte sich ein BR-Mitglied also nur in dem Bewusstsein entscheiden, dass sich seine Stimme wie eine Ablehnung auswirkt, nicht in dem Glauben, sich neutral zu verhalten.

Unser Tipp:
Gezielt Fragen stellen – am besten schon vor der Sitzung!

Gerade als Ersatzmitglied erhalten Sie regelmäßig die Tagesordnung etwas später als die Kollegen. Sobald Sie darauf zugreifen können, sprechen Sie den Vorsitzenden oder ein BR-Mitglied Ihres Vertrauens an und stellen Sie Fragen:

  • Was ist bisher passiert?
  • In welchem Protokoll steht schon etwas zu dem Thema und wie bekomme ich Zugriff auf dieses Protokoll?
  • Gibt es Hintergründe, die ich kennen sollte?

Prinzipiell haben Sie ab dem Moment des Nachrückens ein Einsichtsrecht in die Unterlagen des Betriebsrats, um sich alle nötigen Informationen zu beschaffen.
Wenn vor der Sitzung keine Zeit bleibt, stellen Sie Ihre Fragen während der Sitzung. Sie sind auf Augenhöhe mit den Kollegen, und ein mögliches Augenrollen der zielstrebigen Mitglieder sollte kein Grund zur Sorge sein. Es ist manchmal wertvoll, wenn eine Rückfrage das gesamte Gremium zum Nachdenken bringt. Vielleicht wird sogar ein Fehler aufgedeckt, der ohne Ihre Frage übersehen worden wäre. Es besteht Sitzungszwang, damit jedes Gremiumsmitglied in der Sitzung Meinungen austauschen und individuelle Entscheidungen treffen kann. Sie haben das Recht, Ihre Fragen zu stellen. Nutzen Sie es und seien Sie aktiv dabei.

Langfristig für gute Lösungen sorgen, Tandempartner finden

Im Verlauf der Amtsperiode wird allmählich deutlich, wie Sie und Ihre Kollegen am besten im Gremium zusammenarbeiten können. Kommunikation und Verständnis füreinander spielen dabei eine entscheidende Rolle. Teilen Sie aktiv mit, wie es Ihnen als Ersatzmitglied geht, und besprechen Sie die speziellen Herausforderungen in Ihrer Situation. Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, sich einen Tandempartner zu suchen, mit dem Sie gut klarkommen. Vereinbaren Sie, dass Sie kurz vor der Sitzung persönlich miteinander sprechen, falls Sie nachrücken sollten.

Eigenverantwortung ist gefragt

Manch ein Vorsitzender hat eine Vielzahl von Aufgaben zu koordinieren. Er hat vielleicht nicht immer präsent, welches Betriebsratsmitglied oder Ersatzmitglied bei welcher Sitzung dabei war und ob alle schon über die entscheidenden Informationen verfügen. Er wird daher nicht bei jedem Tagesordnungspunkt nochmal einen Sachverhalt für alle von A bis Z erläutern. Hier ist Eigenverantwortung derer gefragt, die nicht von Anfang an dabei waren. Sorgen Sie für sich und dafür, dass die Kollegen sich in Ihre Situation hineinversetzen können. Auf diese Weise werden Sie mit jedem Einsatz selbstsicherer und erfolgreicher in der Ausübung Ihres Amtes, und die Integration in die Stammmannschaft wird leichter gelingen.

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