Die Liste der Anforderungen, die an einen Betriebsratsvorsitzenden in diesen Tagen gestellt werden, ist lang. So war es – gewissermaßen über Nacht – nicht mehr möglich, die Gremiumsmitglieder zu treffen und Sitzungen wie gewohnt einzuberufen. Software wie MS-Teams oder Zoom musste gefunden und erprobt, die passende technische Ausstattung für alle Mitglieder beim Arbeitgeber angefordert werden. Zeit dafür war so gut wie keine. Die Gesundheitskrise gab den Takt vor und das Gremium musste auch unter diesen widrigen Bedingungen beschlussfähig bleiben.
Dickicht juristischer Spitzfindigkeiten
Neue Hygienemaßnahmen, Abstandsregelungen waren mit dem Arbeitgeber umzusetzen, Risiken abzuwägen und Entscheidungen zu treffen. Als Schulen und Kitas schlossen, musste für viele Mitarbeiter im Handumdrehen Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die es erlaubten, produktiv zu sein und gleichzeitig die Kinder zu betreuen und zu unterrichten. Home-Office und mobiles Arbeiten waren die Schlagwörter der Stunde.
Welche Mitbestimmungsrechte gelten eigentlich in Krisenzeiten?
Dass in dieser Zeit der rechtliche Rahmen erweitert und an die schwierige Situation angepasst wurde, war natürlich gut und richtig. Gebote, Verbote, § 129 BetrVG: Für den BRV bedeutete dies aber auch, sich unter Anspannung mit neuen Regelungen und Gesetzen auseinandersetzen zu müssen. Welche Mitbestimmungsrechte gelten eigentlich in Krisenzeiten? Wer ist für was zuständig oder gar haftbar zu machen? Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Videokonferenz? Und wie sieht es mit den Kurzarbeitsregelungen aus?
Freilich musste er sich auch die geltenden Bestimmungen zu Hygiene und Gesundheitsschutz vor Augen führen und vor dem neuen Hintergrund handhabbar machen. Eine schwierige Herausforderung mit unzähligen Fallstricken im Dickicht juristischer Spitzfindigkei
Ein enormer Druck für BRV
Es war auch von Anfang an abzusehen, dass diese Gesundheitskrise eine Wirtschaftskrise nach sich ziehen muss. Welche enormen Auswirkungen der Shutdown hat, ist dennoch erschreckend – und die gesamte Tragweite bis heute nicht absehbar. Gerade in dieser unübersichtlichen Zeit ist nicht nur die Mitbestimmung, sondern auch die Mitgestaltung des Betriebsratsvorsitzende zum Wohle der Belegschaft und des gesamten Unternehmens im besonderen Maße gefragt. Ein enormer Druck. Gilt es doch, Maßnahmen zu verhandeln, die über Existenzen entscheiden können.
Die Ausgangssituationen sind dabei sehr unterschiedlich: Eine Rekordzahl an Betrieben steht in Kurzarbeit und die Arbeitslosigkeit wächst rasant – viele Arbeitsbereiche sind betroffen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Unternehmen, deren Angebote in der Krise besonders gefragt waren. In letztgenanntem Fall steht der Betriebsratsvorsitzende vor der scheinbar widersprüchlichen Situation, mitten in der Krise zu verhandeln, wie mit Bergen von Überstunden und angehäuftem Urlaub zu verfahren ist, um Arbeitsprozesse – aber auch die Gesundheit der Beschäftigten – nicht zu beeinträchtigen.
Das erfordert ebenso Weitblick wie mentale Stärke.
Weitblick und Stärke
Das erfordert ebenso Weitblick wie mentale Stärke. Weitblick, um Absprachen zu treffen, die weder den Mitarbeiter noch das Unternehmen über Gebühr belasten. Mentale Stärke, da nun mehr denn je greifbar wird, dass man Entscheidungen in der Krise nur auf der Grundlage eines Kenntnisstandes treffen kann, der morgen vielleicht schon völlig anders aussieht. Es ist die Unsicherheit, unter der in dieser Zeit auch Fachleute wie Virologen, Hygieniker und Betriebswirtschaftler leiden: Welche Maßnahmen sind nötig, welche sind überzogen? Was ist zum Schutze der Gesundheit unerlässlich? Was ist dem einzelnen Mitarbeiter zuzumuten? Hat man mit den schnellen Schließungen und Abstandsregelungen das Schlimmste verhindert? Oder war das Virus am Ende doch gar nicht so schlimm? Auch als Betriebsratsvorsitzender muss man sich diese Frage stellen – und man muss sie aushalten können.
Keine kleine Aufgabe!
Es ist verständlich, dass es vor diesem Hintergrund nicht immer leichtfällt, die „starke Schulter“ und das „offene Ohr“ für die Belegschaft zu sein. Das Gefühl zu vermitteln, dass der einzelne Arbeitnehmer nicht allein ist, über neue Entwicklungen zu informieren und auch schwierige Maßnahmen klar zu benennen, das kann in der momentanen Situation an die Belastungsgrenze führen. Es erfordert neben den vielen Verhandlungen und Sitzungen hinter den Kulissen den Vorsitzenden des Betriebsrats als ganze Person. Doch all das ist wichtig – gerade jetzt! So deutlich wie nie zeigt sich, dass er gemeinsam mit dem Gremium ein wichtiger Ansprechpartner für Arbeitgeber und Belegschaft ist. Keine kleine Aufgabe!
Seminartipps
BRV-Symposium: Handlungsfähig in der Corona-Krise - Nach der Schockstarre: Für die Auswirkungen der Wirtschaftskrise die richtigen Lösungen finden