Die Verbraucherpreise steigen … und steigen? Unter anderem die hohen Energiepreise sorgten im Mai 2022 für eine Inflationsrate von knapp acht Prozent. Kein Ende in Sicht, befürchten manche Experten – und erwarten auch im Sommer hohe Inflationsraten.
Die Bundesregierung kündigte deswegen Entlastungen an. Zum 01. Juni treten nun einige Änderungen in Kraft. Was wird ungesetzt?
Was am Ende von der Absenkung übrig bleibt?
1. Der „Tankrabatt“
An der Zapfsäule soll sich die finanzielle Lage etwas entspannen, denn Sprit soll wieder günstiger werden – zumindest für eine Weile. Gelingen soll dies durch eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Von Juni bis August wird diese Steuer auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit rund 30 Cent je Liter, für Diesel etwa 14 Cent je Liter. Schon am 1. September läuft die Sonderregelung aber wieder aus.
Was am Ende von der Absenkung übrig bleibt? Kurz vor dem „Tankrabatt“ scheinen die Preise erstmal wieder kräftig angehoben worden zu sein, oder?
2. Steuererleichterungen
Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag für die Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
Die Entfernungspauschale für Pendler wird ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent erhöht – befristet bis zum Jahr 2026. Dieser Schritt erfolgt laut Bundesregierung zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.
Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers.
3. Energiepreispauschale und Kinderbonus
Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers, i.d.R. im September 22. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Kinderbonus: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung erfolgt ab Juli 2022. Aber: Die Zahlung wird auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.
4. Das „9-Euro-Ticket“
Auf zu Bus und Bahn in den Monaten Juni bis August 2022. Mit dem „9-Euro-Ticket“ will die Regierung eine kostengünstige (und umweltfreundliche) Alternative zum Auto stärken. Der Verkauf für das Ticket hat bereits für großen Andrang gesorgt. Das 9-Euro-Ticket gilt jeweils bis zum Ende des Monats, in dem es gekauft wurde und verlängert sich nicht automatisch. Wichtig Es gilt nicht für den Fernverkehr der Deutschen Bahn – also nicht für ICE, IC und EC.
Klar ist schon jetzt, dass, wenn überhaupt, alles nur befristet hilft.
Und die Betriebe?
Aldi und Lidl reagieren ebenfallt und erhöhen den bei ihnen gezahlten Mindestlohn: Von aktuell 12,50 Euro die Stunde soll der Lohn für Mitarbeiter bei Aldi und Lidl auf mindestens 14 Euro die Stunde angehoben werden. Das gilt bei Lidl für tarifliche Mitarbeiter; bei Aldi Süd und Aldi Nord auch für studentische Aushilfen. Leer gehen Azubis aus.
Was bleibt am Ende übrig?
Ob diese einzelnen Maßnahmen wirklich zu einer spürbaren Entlastung führen, das wird sich erst zeigen. Klar ist schon jetzt, dass, wenn überhaupt, alles nur befristet hilft. Ein Tropfen auf dem heißen Stein? Große Lebensmittelketen sprechen schon von weiteren Erhöhungen; und das Finanzministerium warnt mit Blick auf den Tankrabatt „vor zu hohen Erwartungen“ …
(CB)