Wir hatten schon ein fertig gedrehtes Video zum Thema in der Tasche, und dann scheiterte das sogenannte Whistleblower-Gesetz am Ende im Bundesrat – vorerst. In der Länderkammer erhielt es am 10.02.23 nicht die nötige Mehrheit. Gemunkelt hatte man über diese Möglichkeit schon ein paar Tage vorher, nun ist es amtlich: So wie im Dezember vom Bundestag beschlossen wird das Hinweisgeberschutzgesetz nicht in Kraft treten.
Dabei standen Unternehmen wie Betriebsräte schon in den Startlöchern, um die Regelungen im eigenen Unternehmen zügig umzusetzen.
Kritik am Gesetz
Ein Kritikpunkt am Gesetz kam vor allem aus den Reihen der CDU/CSU: Es würde Unternehmen zu sehr belasten und gehe weit über die EU-Vorgaben hinaus. Ein echtes Bürokratiemonster? „Wir brauchen einfach mehr Augenmaß“, so Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Das so ausformulierte Gesetz hätte sich für die deutsche Wirtschaft als „Wettbewerbsnachteil“ darstellen können.
Auch andere Sorgen standen im Raum. Während das Gesetz von manchen dringend erwartet wird, sehen anderen die Gefahr von Missbrauch. Denn nicht jeder Whistleblower führe Gutes im Schilde.
Im nun gescheiterten Entwurf sollten auch Personen geschützt werden, die „verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten“ melden. Eine große Grauzone, eine Einladung für Denunzianten?
So geht es jetzt weiter
Einigkeit herrscht darüber, dass die dem Gesetz zugrundeliegende EU-Richtlinie zügig umgesetzt werden muss. Es läuft hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten.
Eins ist also sicher: Es wird ein Gesetz zum Thema geben. Wie dies aussieht? Wir werden berichten!
Als Betriebsrat sollten Sie nicht untätig bleiben und sich schon jetzt mit dem Thema befassen. Denn die Fristen zur Umsetzung können sehr kurz sein, wenn das Gesetz erstmal in Kraft getreten ist! (cbo)