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News Europäischer Betriebsrat Stärkung der Europäischen Betriebsräte in Vorbereitung

Stärkung der Europäischen Betriebsräte in Vorbereitung

Wann kommt eine neue EBR-Richtlinie?

Am 2. Februar 2023 forderte das Europäische Parlament mit großer Mehrheit mehr Rechte für Europäische Betriebsräte. Multinationale Unternehmen sollen häufiger und frühzeitiger über geplante Umstrukturierungen mit ihrem EBR beraten. Die korrekte Anwendung der EU-Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat soll auf dem Gerichtsweg und durch die Androhung von Geldstrafen verbessert werden. Die Europäische Kommission versprach daraufhin am 1. März 2023, noch vor Ende dieses Jahres einen Entwurf vorzulegen und das Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.

Geschäftsführer der EWC Academy Dr. Werner Altmeyer

Dr. Werner Altmeyer

Stand:  1.8.2023
Lesezeit:  04:30 min
© Adobe | U. J. Alexander

Was ist ein EBR?

Der Europäische Betriebsrat ist ein Gremium zur Unterrichtung und Anhörung in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Er ist kein Betriebsrat im Sinne der deutschen Betriebsverfassung, insbesondere verfügt er über keine Mitbestimmungsrechte. Seine Aufgabe ist eher mit einem Wirtschaftsausschuss vergleichbar. Allerdings dürfen Restrukturierungen auf europäischer Ebene erst umgesetzt werden, wenn der EBR vorher vom Management („zentrale Leitung“) angehört wurde. Daran mangelt es häufig in der Praxis, oft wird der EBR zu spät oder gar nicht einbezogen.

Derzeit gibt es etwa 1.200 grenzüberschreitend tätige Betriebsräte in Europa.

Derzeit gibt es etwa 1.200 grenzüberschreitend tätige Betriebsräte in Europa, davon sind 1.000 „normale“ Europäische Betriebsräte und 200 sogenannte SE-Betriebsräte (in Unternehmen in der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft - SE). Normalerweise arbeiten sie auf Basis einer betrieblichen Vereinbarung, die die Einzelheiten regelt. Nur wenn solche Verhandlungen scheitern, gilt das Gesetz („subsidiäre Bestimmungen“). Etwa 25% basieren auf deutschem Recht, 20% auf französischem Recht usw. Entscheidend ist immer, wo die Konzernleitung ihren Sitz hat. Bei Unternehmen aus Drittstaaten (z. B. USA) kann das Management frei entscheiden, wo der EBR angesiedelt wird. Viele wählen seit dem Brexit Irland, wo es ein defizitäres EBR-Gesetz gibt. Die Europäische Kommission startete daher im Mai 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land.

Was ist konkret zu erwarten?

Das Europäische Parlament will die Rechte der „normalen“ Europäischen Betriebsräte stärken (die SE-Betriebsräte sind davon nicht betroffen, für sie gelten heute schon bessere Regeln). Die Vorschläge wurden von dem deutschen CDU-Abgeordneten Dennis Radtke aus Bochum zusammengetragen, der fraktionsübergreifend damit beauftragt war. Radtke arbeitete vor seiner Abgeordnetenzeit als hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär bei der IG BCE. 

Künftig sollen Männer und Frauen zu mindestens 40% vertreten sein.

Der Text enthält konkrete Formulierungsvorschläge zur Änderung und Ergänzung einzelner Artikel der EBR-Richtlinie. Die Vorschläge im Einzelnen:

  • Die länderübergreifende Zuständigkeit des EBR: er soll für alle Angelegenheiten zuständig sein, die nur ein einziges Land betreffen, sofern die Entscheidung in einem anderen Land getroffen wurde oder eine große Bedeutung für die europäische Belegschaft hat.
  • Der EBR soll immer vor der endgültigen Entscheidung der zentralen Leitung eine begründete Antwort auf seine Stellungnahme erhalten.
  • Während eines Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens soll genug Zeit sein, damit sich der EBR mit Arbeitnehmervertretern auf nationaler und lokaler Ebene abstimmen kann.
  • Die missbräuchliche Verwendung von Vertraulichkeitsklauseln soll eingeschränkt werden, indem die zentrale Leitung objektive Kriterien darlegt und die Dauer der Vertraulichkeit definiert. Dies ist besonders bedeutend, wenn es um (geplanten) Personalabbau geht.
  • Die Rolle der Gewerkschaften soll gestärkt werden, indem ein gewerkschaftlicher Koordinator und zusätzlich mindestens ein externer Sachverständiger von der zentralen Leitung zu bezahlen und beiden Zutritt zu den Sitzungen mit dem Management zu gewähren ist. Dies lehnen angelsächsisch geprägte Unternehmen häufig ab.
  • Der Rechtsweg für den EBR und die Finanzierung von Gerichts- und Anwaltskosten durch die zentrale Leitung soll sichergestellt werden (so wie es in Deutschland heute schon üblich ist, aber nicht in jedem EU-Land). Vor Gericht soll es möglich sein, einen vorübergehenden Stopp von Entscheidungen der zentralen Leitung zu beantragen („einstweilige Verfügung“).
  • Die Geldstrafen bei Verstößen gegen EBR-Recht sollen bis zu 4% des weltweiten Umsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr betragen – so wie in der Datenschutz-Grundverordnung.
  • Die Verhandlungszeit zur Gründung eines EBR soll halbiert werden. Kommt es innerhalb von 18 Monaten nicht zur Einigung über eine EBR-Vereinbarung (bisher drei Jahre), greifen automatisch die subsidiären Bestimmungen (EBR „kraft Gesetz“).
  • Alle „freiwilligen“ Alt-Vereinbarungen aus der Zeit bis 1996 sollen automatisch der neuen EU-Richtlinie unterliegen, es sei denn sie enthalten bereits bessere Regelungen. Dies betrifft immer noch ein Drittel aller bestehenden EBR-Gremien.
  • Die subsidiären Bestimmungen (das sind die Mindeststandards, die beim Scheitern der Verhandlungen greifen) sollen künftig zwei Plenarsitzungen im Jahr vorsehen (derzeit eine).
  • Künftig sollen Männer und Frauen zu mindestens 40% vertreten sein.

Die Diskussion im Europäischen Parlament

Große Unterstützung erhielt der Antrag bei Christdemokraten, Sozialdemokraten, Grünen, Liberalen und der EU-kritischen Fraktion, der die polnische Regierungspartei PiS angehört; verhältnismäßig viele Gegenstimmen kamen von den Rechtsextremisten und der Linken. Die meisten Redner im Parlament unterstützten den Antrag, eine Liberale aus Bulgarien sowie Christdemokraten aus Schweden und der Slowakei wollen weder Geldstrafen noch einen Unterlassungsanspruch. Umstritten ist auch die Geschlechterquote für EBR-Mandate. Der rechtsextreme Rassemblement National aus Frankreich spricht von einer „europäischen Höllenmaschine“ und „technokratischem Schnickschnack“. Die rechte Partei Vox aus Spanien sieht das freie Unternehmertum bedroht. Die ungarische Regierungspartei Fidesz ist gegen jede Änderung an der Richtlinie. Die rechtsradikale Lega aus Italien will Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie nicht von Brüssel, sondern durch nationales Recht definieren. Die rechtsextreme AfD aus Deutschland will lokale Betriebsräte stärken, damit sie den Grünen Deal und die Entstehung zukunftsfähiger Arbeitsplätze bekämpfen können.

Der genaue Gesetzentwurf ist vor Weihnachten zu erwarten.

Europäische Kommission bittet Sozialpartner um Stellungnahmen

Am 11. April 2023 begann die erste Phase der Konsultation mit den Sozialpartnern, die einem solchen Gesetzgebungsverfahren zwingend vorgeschaltet ist. Sollten sie einen gemeinsamen Textentwurf vorlegen, könnte dieser als neue EBR-Richtlinie in Kraft gesetzt werden. Die Meinungen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind aber derart weit auseinander, dass niemand damit rechnet. Nach der Sommerpause soll die zweite Phase der Konsultation mit den Sozialpartnern stattfinden. Der genaue Gesetzentwurf ist dann vor Weihnachten zu erwarten, eine Verabschiedung aber erst nach den Europa-Wahlen im Juni 2024 wahrscheinlich.

 

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