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Am 2. Februar 2023 forderte das Europäische Parlament mit großer Mehrheit mehr Rechte für Europäische Betriebsräte. Multinationale Unternehmen sollen häufiger und frühzeitiger über geplante Umstrukturierungen mit ihrem EBR beraten. Die korrekte Anwendung der EU-Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat soll auf dem Gerichtsweg und durch die Androhung von Geldstrafen verbessert werden. Die Europäische Kommission versprach daraufhin am 1. März 2023, noch vor Ende dieses Jahres einen Entwurf vorzulegen und das Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.
Dr. Werner Altmeyer
Geschäftsführer der EWC Academy
© Adobe | U. J. Alexander
Der Europäische Betriebsrat ist ein Gremium zur Unterrichtung und Anhörung in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Er ist kein Betriebsrat im Sinne der deutschen Betriebsverfassung, insbesondere verfügt er über keine Mitbestimmungsrechte. Seine Aufgabe ist eher mit einem Wirtschaftsausschuss vergleichbar. Allerdings dürfen Restrukturierungen auf europäischer Ebene erst umgesetzt werden, wenn der EBR vorher vom Management („zentrale Leitung“) angehört wurde. Daran mangelt es häufig in der Praxis, oft wird der EBR zu spät oder gar nicht einbezogen.
Derzeit gibt es etwa 1.200 grenzüberschreitend tätige Betriebsräte in Europa.
Derzeit gibt es etwa 1.200 grenzüberschreitend tätige Betriebsräte in Europa, davon sind 1.000 „normale“ Europäische Betriebsräte und 200 sogenannte SE-Betriebsräte (in Unternehmen in der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft - SE). Normalerweise arbeiten sie auf Basis einer betrieblichen Vereinbarung, die die Einzelheiten regelt. Nur wenn solche Verhandlungen scheitern, gilt das Gesetz („subsidiäre Bestimmungen“). Etwa 25% basieren auf deutschem Recht, 20% auf französischem Recht usw. Entscheidend ist immer, wo die Konzernleitung ihren Sitz hat. Bei Unternehmen aus Drittstaaten (z. B. USA) kann das Management frei entscheiden, wo der EBR angesiedelt wird. Viele wählen seit dem Brexit Irland, wo es ein defizitäres EBR-Gesetz gibt. Die Europäische Kommission startete daher im Mai 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land.
Das Europäische Parlament will die Rechte der „normalen“ Europäischen Betriebsräte stärken (die SE-Betriebsräte sind davon nicht betroffen, für sie gelten heute schon bessere Regeln). Die Vorschläge wurden von dem deutschen CDU-Abgeordneten Dennis Radtke aus Bochum zusammengetragen, der fraktionsübergreifend damit beauftragt war. Radtke arbeitete vor seiner Abgeordnetenzeit als hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär bei der IG BCE.
Künftig sollen Männer und Frauen zu mindestens 40% vertreten sein.
Der Text enthält konkrete Formulierungsvorschläge zur Änderung und Ergänzung einzelner Artikel der EBR-Richtlinie. Die Vorschläge im Einzelnen:
Große Unterstützung erhielt der Antrag bei Christdemokraten, Sozialdemokraten, Grünen, Liberalen und der EU-kritischen Fraktion, der die polnische Regierungspartei PiS angehört; verhältnismäßig viele Gegenstimmen kamen von den Rechtsextremisten und der Linken. Die meisten Redner im Parlament unterstützten den Antrag, eine Liberale aus Bulgarien sowie Christdemokraten aus Schweden und der Slowakei wollen weder Geldstrafen noch einen Unterlassungsanspruch. Umstritten ist auch die Geschlechterquote für EBR-Mandate. Der rechtsextreme Rassemblement National aus Frankreich spricht von einer „europäischen Höllenmaschine“ und „technokratischem Schnickschnack“. Die rechte Partei Vox aus Spanien sieht das freie Unternehmertum bedroht. Die ungarische Regierungspartei Fidesz ist gegen jede Änderung an der Richtlinie. Die rechtsradikale Lega aus Italien will Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie nicht von Brüssel, sondern durch nationales Recht definieren. Die rechtsextreme AfD aus Deutschland will lokale Betriebsräte stärken, damit sie den Grünen Deal und die Entstehung zukunftsfähiger Arbeitsplätze bekämpfen können.
Der genaue Gesetzentwurf ist vor Weihnachten zu erwarten.
Am 11. April 2023 begann die erste Phase der Konsultation mit den Sozialpartnern, die einem solchen Gesetzgebungsverfahren zwingend vorgeschaltet ist. Sollten sie einen gemeinsamen Textentwurf vorlegen, könnte dieser als neue EBR-Richtlinie in Kraft gesetzt werden. Die Meinungen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind aber derart weit auseinander, dass niemand damit rechnet. Nach der Sommerpause soll die zweite Phase der Konsultation mit den Sozialpartnern stattfinden. Der genaue Gesetzentwurf ist dann vor Weihnachten zu erwarten, eine Verabschiedung aber erst nach den Europa-Wahlen im Juni 2024 wahrscheinlich.
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