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Beendigungsdatum im Arbeitszeugnis

Wird ein Arbeitszeugnis anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt, muss dieses das Datum der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten und nicht das Datum der Erstellung des Zeugnisses.

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. März 2020 – 7 Ta 200/19

Stand:  29.9.2020
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Das ist passiert:

In einem Kündigungsschutzverfahren einigte sich die Arbeitgeberin mit der Arbeitnehmerin auf einen Vergleich. In diesem verpflichtete sich die Arbeitgeberin unter anderem dazu, der Arbeitnehmerin ein qualifiziertes Endzeugnis auszustellen. Dazu konnte die Arbeitnehmerin einen Zeugnisentwurf einreichen, von dem nur aus wichtigem Grund abgewichen werden durfte. Von diesem Recht machte die Arbeitnehmerin Gebrauch und reichte ein Zeugnis ein. Darin war das Datum der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses angegeben. Im Gegenentwurf war hingegen das Datum der tatsächlichen Erstellung des Zeugnisses angegeben, das erst neun Monate später war. Begründet wurde dies von der Arbeitgeberin mit dem Grundsatz der Zeugniswahrheit. Unter anderem hiergegen wendete sich die Arbeitnehmerin erneut vor Gericht und beantragte die Verhängung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung des geschlossenen Vergleichs.

Das entschied das Gericht:

Das Gericht gab der Arbeitnehmerin Recht und verhängte ein Zwangsgeld in Höhe von 600 Euro. Richtigerweise müsse in einem Endzeugnis das Datum der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses angegeben werden. So habe es sich grundsätzlich in der Arbeitswelt etabliert und so werde es vom Bundesarbeitsgericht auch gebilligt. Dieses Vorgehen führe zu Rechtssicherheit und beuge außerdem Spekulationen vor, ob über die Erteilung des Zeugnisses ein Rechtsstreit zwischen den Parteien ausgefochten wurde. Solche Spekulationen könnten nämlich leicht entstehen, wenn zwischen dem Beendigungszeitpunkt und dem Datum der Ausstellung des Zeugnisses eine längere Zeit liege. Darüber hinaus sei das Beendigungsdatum auch der Zeitpunkt, von dem aus das Arbeitsverhältnis beurteilt werde.

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