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Fristlose Kündigung wegen Krankfeiern

Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt während dieser Zeit an einer Party teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Das kann auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen. 

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 16. Dezember 2022, 5 Ca 1200/22

Stand:  24.1.2023
Lesezeit:  02:15 min
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Das ist passiert

Die Arbeitnehmerin war bei ihrer Arbeitgeberin seit 2017 als Pflegeassistentin beschäftigt. Am Samstag, dem 02.07.2022, und Sonntag, dem 03.07.2022, war sie zum Spätdienst eingeteilt. Für die Dienste meldete sie sich bei der Arbeitgeberin krank. In einer der Nächte fand eine “White Night Ibiza Party” statt. Fotos der feiernden Arbeitnehmerin waren bei ihrem WhatsApp-Status und auf der Homepage des Partyveranstalters zu sehen. Daraufhin sprach die Arbeitgeberin eine fristlose Kündigung aus. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage. 

Das entschied das Gericht

Die Arbeitnehmerin war mit ihrer Kündigungsschutzklage nicht erfolgreich. Das Arbeitsgericht hielt die fristlose Kündigung für gerechtfertigt. Die Arbeitnehmerin habe über die Arbeitgeberin ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört. Damit liege ein wichtiger Kündigungsgrund vor. Aufgrund der Fotos stehe fest, dass die Arbeitnehmerin offensichtlich in bester Laune und bei bester Gesundheit an der “White Night Ibiza Party” teilgenommen habe, während sie sich für die Dienste am 02.07. und 03.07.2022 arbeitsunfähig meldete. Damit sei Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttert. 

Die Arbeitnehmerin gab vor dem Arbeitsgericht an, sie habe an einer zweitägigen psychischen Erkrankung gelitten, die vom Arzt nachträglich festgestellt worden sei. Das sei auch aufgrund ihrer bisherigen Einlassungen im Verfahren nicht glaubhaft. Insgesamt sei der Eindruck entstanden, dass die Arbeitnehmerin die Neigung habe, die Unwahrheit zu sagen. Sie hatte zunächst eingeräumt, dass sie ihrer Arbeitgeberin am 05.07.2022 mitgeteilt hat, sich wegen Grippesymptomen unwohl und fiebrig gefühlt zu haben. Dann habe sie eine zweittägige psychische Erkrankung vorgetragen, die nach genau einem Wochenende ohne weitere therapeutische Maßnahmen ausgeheilt gewesen sei. Das sei schlicht unglaubhaft.

Hinweis für die Praxis

Krankfeiern und sich dadurch eine Entgeltfortzahlung zu erschleichen ist riskant und kein Kavaliersdelikt! Melden sich Arbeitnehmer krank, ohne tatsächlich erkrankt zu sein, kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein. Strenggenommen stellt das sogar eine Straftat dar – und zwar einen (versuchten) Betrug zu Lasten des Arbeitgebers. (jf) 

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