Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Gefälschte Pflegedokumentation: Fristlose Kündigung

Macht eine Pflegekraft vorsätzlich Falschangaben in ihrer Pflegedokumentation, indem sie einträgt, bei einer Patientin in der Wohnung gewesen zu sein, obwohl sie nur telefonischen Kontakt mit ihr hatte, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

 

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 07. August 2019, 3 Ca 992/19

 

 

Stand:  3.9.2019
Teilen: 

Das ist passiert:

Die Arbeitnehmerin war seit über fünf Jahren bei ihrer Arbeitgeberin als Altenpflegerin beschäftigt. In dieser Zeit wurde sie mehrfach abgemahnt, zum Beispiel weil sie eine Patientin nicht richtig versorgt hatte und dies auch falsch dokumentiert worden war.

Anfang April 2019 fuhr die Arbeitnehmerin nicht persönlich zu einer Patientin, um dieser eine Nachttablette zu geben, sondern telefonierte lediglich mit ihr. Den Leistungsnachweis für den nächtlichen Besuch zeichnete die Arbeitnehmerin allerdings trotzdem ab. Sie gab auf dem Tagestourennachweis an, dass sie die Patientin in der Zeit von 22:55 Uhr bis 23:06 Uhr versorgt habe. Die Arbeitgeberin erfuhr, dass die Arbeitnehmerin die Patientin gar nicht persönlich besucht hatte. Daraufhin kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitnehmerin fristlos. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage.

Das entschied das Gericht:

Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Die fristlose Kündigung war gerechtfertigt. Das Arbeitsverhältnis endete mit Zugang der außerordentlichen Kündigung.

Verstoße ein Arbeitnehmer vorsätzlich gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, könne das einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Der Arbeitgeber müsse auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer vertrauen können.

Überlasse der Arbeitgeber den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern und fülle ein Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare vorsätzlich falsch aus, sei dies ein schwerwiegender Vertrauensmissbrauch. Hier komme sogar noch erschwerend hinzu, dass die Arbeitnehmerin trotz vorheriger Abmahnung vorsätzlich falsche Eintragungen gemacht hatte.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Seminarvorschlag